Unfallversichrung Invalitätsgrad gleichzusetzen mit Invalitätsgrad bei Behindertenausweises?

2 Antworten

Hallo lieber SemperFi1987,

wie LouPing schon richtig geantwortet hat, hat die Feststellung einer Invalidität bei einer Unfallversicherung überhaupt nichts zu tun mit der Einstufung eines GdB!

Bei deiner Unfallversicherung muß ein Arzt frühestens nach 12 Monaten nach dem Unfalltag einen Dauerschaden feststellen und diesen deiner Unfallversicherung in der Regel bis spätestens 15 Monate nach dem Unfalltag dem Versicherer gemeldet haben (manche bieten auch 24 Monate oder länger diese Meldefrist an)!

Eine evtl. Invaliditätsleistung stellt der Versicherer dann anhand deiner Gliedertaxe laut deinem Vertrag fest und prüft auch eine evtl. Teilinvaliditätsleistung, wobei der GdB keine Rollle spielt!

Also unbedingt die Fristen in den Bedingungen nachlesen und diese Fristen unbedingt einhalten! Die letzte Möglichkeit wg. evtl. Verschlechterung der Invalidität zu deinen Gunsten oder auch eine Verbesserung der Invalidität zugunsten des Versicherers ist nach 3 Jahren vom Unfalltag an gerechnet; diese Frist ist gesetzlich vorgeschrieben.

Gruß siola55

SemperFi1987 
Fragesteller
 20.09.2017, 09:40

Danke für die Antwort!

Natürlich hab ich schon alles im Vertrag nach gelesen und auch alle Fristen ein gehalten, ich warte auch nur mehr auf eine Vorladung seitens der Versicherung bei einem Gutachter!

Nur leider ist mein Fall nicht in der Gliedertaxe angeführt also hab ich auch keine Ahnung was mich bei diesem Gutachter erwartet, beziehungsweise nach welche Kriterien ich da ein gestuft werde!

SemperFi1987 
Fragesteller
 20.09.2017, 10:12
@siola55

Ja Geruch und Geschmack sind auf gelistet, aber was ist mit dem Implantat und Schrauben im Kopf, den Vernarbungen und vor allem die extremen Kopfschmerzen die ja leider täglich da sind? zählt das dann alles nichts oder gibt es dazu eine andere Einordnung oder ähnliches?

siola55  20.09.2017, 21:21
@SemperFi1987

Muß ich leider passen - aber was hat denn dein Facharzt dem Versicherer mitgeteilt???

Hey SemperFi1987

Ist diese Beurteilung mit der des Sozialministeriums gleich zu stellen, oder wird hier nach anderen Richtlinien beurteilt?

Nein-das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Zwischen den Graden sind erhebliche Differenzen möglich.

Der vergebende GdB durch das Amt interessiert die private Unfallversicherung nicht-schließlich kann der auch Erkrankungen berücksichtigen die mit dem Unfall an sich nichts zu tun haben. 

SemperFi1987 
Fragesteller
 19.09.2017, 11:16

Auch nicht wenn das Gutachten des Amtes besagt das der Auslöser dafür der Unfall war?

LouPing  19.09.2017, 11:38
@SemperFi1987

Hey SemerFI1987

Nein. 

Die % werden nach bestimmten Gsichtspunkten bewertet und verrechnet. 

Erkrankungen/Verletzungen einfach addieren war früher mal,das gibt es schon lange nicht mehr. 

Die Unfallversicherung bewertet völlig unabhängig-schließlich geht es hier um Geld. 

Die % vom Amt hingegen beinhalten keinerlei direkte finanzielle Zuwendungen.