UG Geschäftsführer Krankenversicherungsbeiträge?

3 Antworten

Als Selbständiger zahlt Du in der gesetzlichen Krankenkasse Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung, die sich prozentual aus Deinem Gesamteinkommen berechnen. Also nicht nur aus Deinem Geschäftsführergehalt von EUR 1.000,00, sondern auch aus Deinen Gewinnen aus der Firma, eventuelle Zinseinkommen, Mieteinnahmen, Unterhaltsansprüche, Renteneinnahmen- einfach alles!

Dazu musst Du als Existenzgründer Dein Einkommen vorerst schätzen. Daraufhin wird die KK den Beitrag unter Vorbehalt festsetzen. Wenn dann der erste Einkommenssteuerbescheid da ist, entnimmt man diesem das tatsächliche Einkommen und korrigiert den Beitrag rückwirkend, so dass es zu Beitragsnachforderungen oder -erstattungen kommen kann.

frager1533 
Fragesteller
 23.03.2018, 20:04

Danke für die schnelle Antwort. Ich will wirklich nur 1000€ pro Monat aus der Firma als Gehalt beziehen. Nichts aus der Firma entnehmen. Haben Die das Recht die Finanzen meiner Firma einzusehen?

Danke.

Dackodil  23.03.2018, 20:32
@frager1533

Die brauchen nicht die Finanzen deiner Firma einzusehen. Die verlangen den Steuerbescheid und dann wissen die Bescheid.

frager1533 
Fragesteller
 23.03.2018, 20:34
@Dackodil

Ok, Wenn die nur das wollen, dann ist alles gut. Da sind meine Firmenumsätze nicht eingetragen.

Dackodil  23.03.2018, 20:37
@frager1533

Kerlchen, die Umsätze sind uninteressant, es geht um den Gewinn.

frager1533 
Fragesteller
 24.03.2018, 11:51
@Dackodil

(?) Gewinn welchen ich mir auszahle oder Gewinn den die Firma macht? Das ist ein riesen Unterschied.

DerHans  24.03.2018, 11:57
@frager1533

Für das Finanzamt ist Gewinn alles, was du dir auszahlst, oder was die Rücklagen der Firma erhöht. Und die Krankenkasse will deine Steuerbescheide sehen. Lieferst du diese nicht, bist du automatisch auf dem Höchstbeitrag für Selbständige.

frager1533 
Fragesteller
 24.03.2018, 11:59
@DerHans

Danke für die Aufklärung :)

Dickie59  24.03.2018, 19:21
@frager1533

ja, du musst am Ende des Jahres die Einkünfte nachweisen

wurzlsepp668  31.03.2018, 12:15
@DerHans

tja, das du keine Ahnung hast, hast du bereits hinreichend bewiesen .....

die UG ist ein eigenes Steuer"subjekt", gibt eine eigene Steuererklärung ab und zahlt ihre eigenen Steuern.

warum zum Geier soll die Krankenkasse den Gewinn der UG mitanrechnen?

ich bin Gesellschafter einer GmbH. dummerweise wollte die Krankenkasse NOCH NIE den Steuerbescheid der GmbH!

derHans, tu uns allen einen Gefallen und gib Auskünfte zu Themen, von denen du Ahnung hast! Krankenversicherungsbeiträge gehören def. NICHT dazu!

wurzlsepp668  31.03.2018, 12:16
@frager1533

vergiß die Antwort von derHans, sie ist FALSCH!

die Beiträge sind aus den 1.000 € Gehalt (und evtl. weiteren Einkünften) zu zahlen.

Der Gewinn der UG ist komplett außenvor!

Das wirst du mit deiner Krankenkasse besprechen müssen. Ob sie dieses "Gehalt" akzeptiert, ist eher fraglich.

Du wirst auf jeden Fall den Mindestbeitrag für Selbständige zahlen müssen.

frager1533 
Fragesteller
 23.03.2018, 20:05

Wieso sollten die das nicht akzeptieren? Wenn ich mir das nunmal auszahle?

DerHans  23.03.2018, 20:06
@frager1533

Schon mal was von missbräuchlicher Gestaltung gehört?

frager1533 
Fragesteller
 24.03.2018, 11:54
@DerHans

Wo soll denn das Problem liegen? Ich baue mein Vermögen bewusst in der Kapitalgesellschaft auf. Und ich brauch nun mal nicht viel Geld zum Leben.

Wo sollte das Problem sein? Kläre mich bitte auf.

DerHans  24.03.2018, 12:01
@frager1533

Vermögensaufbau deiner Kapitalgesellschaft ist dann eben der Gewinn dieser Gesellschaft. Denkst du das geht steuerfrei?

Lass Dich vorher beraten, wie z. B. die Bedingungen einer gesetzlichen Krankenkasse bei Dir aussehen.

Siehe auch hier...http://www.versicherung-in.de/gesetzliche-krankenversicherung-fuer-selbststaendige-110/

Ein Bekannter von mir hat sich privat krankenversichert und wird ständig höher gestuft, anscheinend je nach Alter.

Auch er verdient mit seiner kleinen Firma ähnlich viel oder wenig wie Du.

frager1533 
Fragesteller
 24.03.2018, 11:53

Die Krankenkassen stehen hier nur im Weg. Es ist in Deutschland sehr schwer eine Firma aufzubauen, wenn man neben der ganzen Bürokratie auch noch die hohen Beiträge zahlen muss. Also von denen werde ich mich bestimmt nicht beraten lassen.

DerHans  24.03.2018, 11:59

In der privaten KV bleibt das Eintrittsalter immer erhalten. (Ausnahme bereits als Kinder oder Jugendliche Versicherte).

Die Beitragserhöhungen ergeben sich aus den Kostensteigerungen, die die private Versicherung genau so berücksichtigen muss, wie die gesetzliche.

IQSofia  24.03.2018, 12:04

Du musst Dich ja nicht von einer Krankenkasse beraten lassen. Versuch es doch z. B. bei einer Verbraucherzentrale oder sonstigen unabhängigen Stellen.

IQSofia  24.03.2018, 12:06

@DerHans... anscheinend kommt es aber ganz auf das Gutdünken der jeweiligen KV an. Sie unterstellen anscheinend grundsätzlich mehr Einkommen als vorhanden.