STEWARDESS - zu groß? Gesundheit & Allgemeines

2 Antworten

Es tut mir aufrichtig leid, aber mit diesem Krankheitsbild wirst du niemals eine Flugtauglichkeit bekommen :-(

Fliegendes Personal muß zumindest zu Beginn an völlig fit sein.

nikeaddict 
Fragesteller
 15.05.2015, 21:43

hab ich mir schon fast gedacht :( trotzdem danke

michi57319  15.05.2015, 21:50
@nikeaddict

Was fasziniert dich denn am Job der Stewardess? Es gäbe ja noch reichlich Möglichkeiten, die sich auf dem Boden abspielen ;-)

Hallo, 

Gott sei Dank entscheiden so etwas nicht wir GF-Hobby-Fliegerärzte oder Allgmeinmediziner mit Zusatzausbildung, sondern die Fachleute, die täglich damit zu tun haben. 

Also hilft nur, wie immer im richtigen Leben, sich zu bewerben und es zu versuchen. Bewirbst Du Dich nicht, wirst Du Dir das immer vorhalten. 

So, zu den Fakten: Ob ein Schulabschluss gefordert ist und wenn ja, welcher, sagt Dir die Airline Deines Vertrauens. Da gibt es gewaltige Unterschiede von "gar nichts" bis zur Matura bzw. Abitur. Gernauso sieht es mit einer Berufsausbildung aus. Genauso sieht es mit der Körpergröße aus: Zwischen 1,57 m (Minimum bei Ryanair) und etwa 1,90 m (Maximum bei Easyjet) bei einem BMI zwischen 20 bis 25. 

Fremdsprachen sind immer gut, über Englisch brauchen wir nicht zu reden; das musst Du einfach fließend sprechen können. Da wäre ein Auslandspraktikum nicht schlecht. Ansonsten Fremdsprachen, die für die Airline eine Rolle spielen: Spanisch oder Portugiesisch für den Süden und Südamerika, Arabisch, Chinesisch, Koreanisch etc. Hängt halt vom Streckennetz und der Klientel ab. Deshalb wieder einmal die Bewerberseiten checken. 

Das Mindestalter für FB ist 18 Jahre, fliegen darfst Du bis 65 und zwar max. 900 Flugstunden im Jahr. Ausbildung und sonstige Vorschriften und gesetzlichen Vorgaben stehen in der EU-OPS 1, der Vorschrift für den gwerblichen Luftverkehr. Den medizinischen Teil findest Du in der EU-Verordnung 1178/2011 im TEIL-MED und zwar für die Kabine im 

ABSCHNITT C - ANFORDERUNGEN FÜR DIE FLUGMEDIZINISCHE TAUGLICHKEIT DER KABINENBESATZUNG (ab Seite 2011R1178 — DE — 08.04.2012 — 000.003 — 223 ff.) 

Dort heißt es z. B. unter 

"MED.C.025 Inhalt flugmedizinischer Beurteilungen (hier ein Auszug) 

    a)  Eine flugmedizinische Erstbeurteilung umfasst mindestens: 

      (1)  eine Beurteilung der Krankengeschichte des sich bewerbenden Flugbegleiters und 

      (2)  eine klinische Untersuchung: 

      - i) des Herz-Kreislauf-Systems; 

      - ii) von Lunge und Atemwegen; 

      - iii) des Bewegungsapparats; ..." (das wäre für Dich interessant) 

      Und in den AMC1, den "Acceptable Means of Compliance and Guidance Material to Part-MED)" heißt es: 

      "AMC10 MED.C.025 Musculoskeletal system 

        (a)  A cabin crew member should have sufficient standing height, arm and leg length and muscular strength for the safe exercise of their duties and responsibilities. 

        (b)  A cabin crew member should have satisfactory functional use of the musculoskeletalsystem." (Ist also nicht so extrem wie beim Cockpit) 

      Also, bewerben und nachschauen lassen. Viel Erfolg!