Muss jemand, der von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit ist, trotzdem jede weitere prof. Zahnreinigung selbst zahlen?

11 Antworten

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zur Zuzahlungsbefreiung gehören nur gesetzliche Zuzahlungen. d.h die 5 oder 10 Euro bei Medikamenten in der Apotheke, die Zuzahlung bei der Krankengymnastik usw.

die professionelle Zahnreinigung wird idR einmal pro Jahr bezuschusst, was eine Zusatzleistung der Kasse ist, die nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. die Kasse müsste es also eigentlich auch nicht bezahlen bzw. bezuschussen.

du solltest dich mal im Igel Monitor über das Thema Professionelle Zahnreinigung informieren. denn das ist es. eine IGel Leistung 

https://www.igel-monitor.de/igel-a-z/igel/show/professionelle-zahnreinigung.html?no_cache=1

Ja musst du selber zahlen.
Da es eigentlich eine private Leistung ist und die kk diese überhaupt nicht leisten müsste.

Zudem ist es eine freiwillige Leistung Beil Zahnarzt. Der muss auch sein Geld verdienen. Aber wenn du sagst du willst das nicht zahlen dann mach dir 2te Reinigung auch nicht.

Natürlich die professionelle Zahnreinigung ist kein gesetzliches Angebot der Krankenkassen.

Natürlich, weil normalerweise, wenn du regelmäßige Zahnpflege betreibst, eine pro Jahr ausreichend ist.

Die prof. Zahnreinigung ist eine Sonderleistung und wird nicht von der Krankenkasse übernommen. Also muss man die selbst bezahlen.