Krankenwagenrechnung erhalten, brauche Rat!

12 Antworten

Der Betrag ist vollkommen ok und wird nicht von der Krankenkasse übernommen. Krankenhausaufenthalt wegen Alkohol muss selbst gezahlt werden.Und das ist richtig so.

Warum hat sie den getrunken, wenn es ihr sowieso schon nicht gut ging?

Sie war zum Ausnüchtern im Krankenhaus und zur Kontrolle. In der Zeit hat sie die Ärzte und Schwestern "belagert", die damit möglicherweise wirklich Kranken keine Hilfe leisten konnten. Ich finde das vollkommen in Ordnung.

Du könntest höchstens versuchen, eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

Das ist das dümmste das ich je gehört habe,ich würde verstehen wenn es ein alkoholiker wäre der jeden zweiten tag abgeholt wird aber nicht bei so eine situation wenn es nur einmal passiert ist.Die Krankenkasse kassieren genug Geld von uns und wenn wir mal ein jahr überhaupt kein Arzt gebraucht haben bekommen wir auch kein Geld zurück oder.?

@maxispeedy

Ab einer bestimmten Promillezahl wird man als Alkoholiker eingestuft. Und die Rechtssprechung entscheidet nun mal, dass Alkoholiker ihre Rechnungen selbst zu zahlen haben - was ich vollkommen in Ordnung finde. Ein anderer Mensch hätte dafür sterben können, während der Rettungswagen mit Deiner Frau beschäftigt war. Deshalb wurden diese Gesetze erlassen.

Aber tröste Dich - den Entzug bekäme Deine Frau von der Krankenkasse bezahlt.

@Virginia47

Einwand: Natürlich werden die Kosten von der Kasse übernommen. Das nicht nur vielleicht.

  1. Der Rechnungsbetrag an sich ist total in Ordnung, hätte auch noch höher ausfallen können.
  2. Versuch auf jedenfall die Rechnung bei deiner Kasse einzureichen, meist wird gezahlt unabhängig davon ob man selbst "schuld" daran ist dass man ins Krankenhaus musste oder nicht. Wenns nämlich danach ginge müsste jeder, der einen Verkehrunfall verschuldet hat und deswegen schwerstverletzt ins Krankenhaus muss, auch selber zahlen...is aber nicht so.
  3. Dass die Rechnung überhaupt bei dir gelandet ist, verdankst du vermutlich der Rettungsorganisation und dem Umstand dass Alkohol im Spiel war. Arbeite selbst im Rettungsdienst, und bei uns ist es fast "Standard", dass Patienten die wir wegen Alkohol fahren mussten, noch dazu vielleicht zu ner "ungünstigen" Zeit (Nachts, Frühmorgens, kurz vorm Schichtwechsel)erstmal die Rechnung nach Hause bekommen, damit sie dann selber die Rennerei wegen der Kosten und einreichen bei der Kasse haben...wir wissen dass es schlussendlich von der Kasse und nicht vom Patienten gezahlt werden wird, aber es ist so ein kleines bisschen Rache. Ich weiss das klingt nicht nett, und das ist es auch nicht, und in einigen Fällen auch irgendwie unangebracht ( wie z. B. bei dir, wenn deine Fallschilderung so stimmt)aber manchmal ist ein gewisser Lerneffekt da.

Diese Frage hat für mein Interesse - gar durch diese Antwort untermauert, immer mehr an Wert erhalten.

Nun,

Punkt 1 = ok.

Punkt 2 = ok. Mag so sein; bei Euch...(?)

Zu Punkt 3:

Mein Beispiel... Bin bei Freunden... trinke meine gerne mal genommenen 5 Glas Wein... habe eine Fahne und wirke eventuell mal etwas lustiger... Nun kommt eine Verabschiedung bei meinen Freunden... Ich knicke auf der letzten Stufe um... Ne Distorsion und nen Cut an der Stirn "wäre" die Folge... die fahren nen Film und holen nen > RTW... Nun kommst Du, ich wedel mit ner lustigen Mine mit der Krankenversichertenkarte....,

DU und Deine Kollegen verabreichst mir nun zum Lerneffekt ne Privatrechnung???..

Ich muss schon sehr an mir halten, dass ich hier nicht aus der Haut fahre... Bei allem Respekt, liebe/r "Kollege"... Ich schäme mich für solch VORGEHENDE "Kollegen".

Mit MIR als Patient tätest Du das nicht.

Das ist eine Vorsatzhandlung !!!

Reiche die Rechnung bei der Krankenkasse ein.

Welche Kasse habt Ihr ??

.

M.E. finde ich das eine Frechheit seitens der zuständigen Abrechnungsstelle der rettungsdienstorganisation.

Hatte Deine Partnerin keine Krankenkasse angegeben?

Es ist nicht das Recht einfach, so eine gesetzliche Krankenversicherung besteht, eine solche Rechnung ans Haus zu senden.

ICH SELBT wäre der Meinung, man sollte das bei einigen Patienten tun - das aber ist ein anderes Thema.

Vermutlich hat der Rettungsdienst versucht, mit der Krankenkasse abzurechnen, und diese hat abgelehnt. So bleibt dem Rettungsdienst nichts anderes übrig, als die Rechnung an den Patienten zu schicken als Privatrechnung.

@Geli1953

Geli hat recht. Bei Alkohol übernimmt so gut wie keine Krankenkasse die Rechnung.

@BlackCloud

Geli hat damit nicht recht.

Hier geht es expezit um das Hilfeersuchen zur Inanspruchnahme des RD. Dieses Recht hat ein jeder Bürger dieses Landes. Nun ist es ein internistisches Krankheitsgeschehen MIT der zusätzlichen Applikation des Alkohols. Das trägt die Kasse, selbst den Umkehrschluss trägt sie.

@Eratya

Dann ist das vllt. in deinem Bundesland so, aber nicht hier, da muss man viel Glück haben, denn sie hat ja den Abend vorher gefeiert und daher auch selbst verschuldet. Wer dann noch 2 Gläser Sekt trinkt, obwohl es einem schon schlecht ging, is selbst schuld. Und das sieht auch die Krankenkasse so.

@BlackCloud

Hallo BlackCloud, damit hast du vollkommen recht.

@Geli1953

@Black... Das ist mir alles klar - man verstehe mich nicht falsch. Den Genuss von Alkoholika möchte ich -gerade in diesem Zusammenhang- keinesfalls beschönigen. Absolviere ich meine Dienste mit Kollegen und Ärzten der ganzen Republik, auch der Schweiz und Norwegen. Überall dort bekomme ich das auch noch bestätigt.

Für mich werde ich mich am Mo. mal bei einigen Krankenkassen erkundigen, ob ich damit nun sooooooo falsch liege. Bislang konnte es mir - auch hier ! - niemend andersweitig belegen.

Es scheint wirklich in der BRD regional anders gehandhabt werden. Leider ist es immer noch Ländersache, solch Kosten zu regulieren...

Und dann reden alle von der EU ^^

@Eratya

Ich red nur von meiner Erfahrung. Ich schreibe Rechnungen für Rettungstransporte und Krankentransporte und da lehnen die meisten Krankenkassen bei beschriebenen Fall die Zahlung ab.

In der Regel erhält man keine Rechnung vom Rettungsdienst für den Transport im Rettungswagen. Seid ihr privatversichert? Konnte deine Frau keine Krankenkasse angeben? Das können Gründe dafür sein, dass ihr überhaupt eine Rechnung erhalten habt. Reiche diese bei der Krankenkasse ein, diese wird die Kosten des Transports dann übernehmen. Anders könnte das sein, wenn man den Notfall durch C2-Abusus selbst verursacht hat. Bei zwei Gläsern Sekt kann davon meines Erachtens aber keine Rede sein.

Naja, sie hat aber den Abend vorher gefeiert und auch Alkohol getrunken, daraufhin ging es ihr ja den Tag über nicht so gut - und wenn es einem eh schon schlecht geht, trinkt man icht noch zusätzlich 2 Gläser Sekt - das reicht für so einige Krankenkassen aus, um die Zahlung zu verweigern. Pech gehabt.

Hey, das ist ja lustig hier... So viel Schwachsinn habe ich ja schon lange nicht mehr gelesen.

Grundsätzlich werden Rettungstransporte von den Kostenträgern übernommen (Ausnahmen bestätigen die Regel).Anders sieht es bei planbaren Krankentransporten aus, diese sind im Vorfeld von dem Kostenträger zu genehmigen.

Kommen wir zu diesem Fall: Unter Umständen kann die Abrechnungsstelle des Rettungsdienstes oder der Kommune mit dieser Kasse nicht direkt abrechnen, da es vielleicht keine Vereinbarung gibt. Solche Fälle sind mir bekannt. Rechnungen werden an den Betroffenen geschickt damit dieser die Kosten bei seiner Kasse geltend macht. Wo würde es den sonst hin führen, wenn jemand einen Rettungswagen nicht bestellt, weil er auf den Kosten sitzen bleibt. Also, Rechnung bei der Kasse einreichen. Es lag zu dieser Zeit eine Notfallsituation vor und gut. Auch das Glas zuviel ist ein Notfall. Und wer hier von Alkoholismus spricht... nun ja... , sorry, der hat einen an der Waffel.

Soll ich bei der kasse erst anrufen und das ganze schildern oder einfach die rechnung zusenden?

@maxispeedy

Direkt an die Kasse schicken mit bitte um Kostenübernahme. Oder wenns in der Nähe ist, auch persönlich vorbei bringen...