Ist Fruktoseintoleranz ein Auschlusskriterium bei der Polizei?
Guten Tag!
Ich muss, um bei der Polizei arbeiten zu können eine Augenkorrektur vornehmen lassen. Dazu habe ich mir von meinem Hausarzt die angeforderten Informationen zu den Krankheiten der letzten fünf Jahre geben lassen, damit ich sicher bin, keine sonstigen Auschlusskriterienzu haben.
Vermerkt ist eine Fruktoseintoleranz die 2015 diagnostiziert wurde und die ich verdrängt hatte, da sie mich im Alltag nie wirklich betroffen hat. Die Beratungsstelle konnte mir leider keine Auskunft darüber geben, ob dies ein Auschlusskriterium ist, da der Dienstarzt das dann im Einzelfall entscheidet.
Meine Frage ist nun, ob jemand damit Erfahrungen hat, sich vielleicht selbst mit Fructoseintoleranz bei der Poilzei beworben hat und angenommen / deshalb abgelehnt wurde.
MfG, Mia
3 Antworten
Ich kann mir keinen Polizeieinsatz vorstellen, bei dem du gezwungen würdest einen Apfel essen zu müssen.
Also wird das vollkommen egal sein.
Sie müssen nicht alles wissen. Verdachtsdiagnosen, Kinderkrankheiten und Bagatellen (darunter fällt die rein diätetisch behandelte Intoleranz) muss man nicht angeben.
Das steht leider bei mir auf dem Zettel vom Hausarzt mit den Krankheiten der letzten fünf Jahre, der verlangt wird.
Ich denke, du musst noch eine Augenkorrektur machen? Da brauchst du den doch JETZT noch gar nicht.
Das hast du schon richtig verstanden. Aber bevor ich die OP mache und auf dem ärztlichen Wisch dann doch ein eindeutiges Ausschlusskriterium steht, war ich jetzt schon beim Hausarzt
Dann lass es streichen, wenn es drauf ankommt!!!
Eine Garantie gibt es trotz Lasern übrigens auch nie!
Dass es keine Garantie ist, ist mir bewusst.
Ich werde dann, wenn es soweit ist nochmal zum Hausarzt und ihn bitten, das rauszunehmen.
Bis dahin vielen Dank
Eh sie einen Herrmann drum machen, würde ich das gar nicht angeben. Pass auf, dass du entsprechende Lebensmittel meidest und gut.
Wäre es eine Allergie, sähe es (und mein Rat) anders aus.
Ich finde die andere Sache viel wichtiger. Willst du Lasern lassen? Hast du anerkannte Verfahren, Grenzwerte und Wartezeiten abgeklärt?
Gruß S.
Das Lasern ist kein Problem. Bin bei einer guten Klinik, und dass ich 1/2 Jahr danach warten muss ist mir bekannt.
Das Problem ist eher, dass man vom Hausarzt die Krankheiten der letzten fünf Jahre auflisten lassen muss. Darunter ist eben die Fruktoseintoleranz. Sonst hätte ich auch nichts gesagt, hatte es nicht mal mehr auf dem Schirm, weil es mich nie eingeschränkt hat.
Ich habe zwar keine Erfahrung, kann mir aber nicht vorstellen, dass das ein Ausschlußkriterium wäre. Und wenn doch, hätte es keine juristische Grundlage.
Denn inwiefern würde die Intoleranz deine Dienstfähigkeit beeinträchtigen?
Für die Bundespolizei zumindest ist es ein Auschlusskriterium, für die Landspolizei nicht direkt, könnte aber unter den Punkt "Stoffwechselerkrankung" fallen.
Anscheinend ist es für Fälle problematisch, in denen man im Dienst ist und keine große Auwahl bei der Verpfelgung hat... (finde es aber sehr übertrieben)
Die tun ja so, wie als wärst du Soldat und würdest Wochenlang fern von jeglicher Zivilisation im Dschungel leben...
Ich halte das ernsthaft für übertrieben...
Ich würde sogar eine Verfassungsgerichtsklage dagegen für sinnvoll halten, aber der Aufwand wäre wohl zu groß...
Naja, wer 1 cm zu klein, für seine 5 km 30 sek zu lange braucht oder einen ticken zu langsam denkt, findet das auch übertrieben ....
Es gibt eindeutige, vom Landesministerun festgelegte Kriterien für eine POLIZEIDIENSTTAUGLICHKEIT.
Welche Verfassungswidrigkeit soll da greifen?
Natürlich gibt es eine Mindestgröße und genug Ausdauer sollte man auch haben. Aber wie viele Fälle gibt es, in denen ein Polizist wegen seiner Fruktoseintoleranz im Dienst eingeschränkt ist?
Eine subjektive Einschätzung meiner Einschränkung zählt aber nunmal nicht.
Da fühlt sich wie gesagt jeder - egal mit welchem Defizit - nicht eingeschränkt.
Zumal auch Prognosen eine Rolle spielen.
Ich meine, bei Körpergröße oder Geschwindigkeit kann ich mir noch Situationen vorstellen, aber bei Fruktoseintoleranz???
Sorry, das ist Unsinn. Den Job kann man eben nicht immer machen. Wie gesagt ....
Was die dir vorstellen kannst, spielt keine Rolle. Du verstehst auch die rechtlichen Grundlagen für eine Diensttauglichkeit nicht. Das .ist den Menschenrechten ist wohl etwas .... Naja ....
Die rechtliche Grundlage scheint nicht zu existieren oder zumindest Eingeschränkt zu sein...
Das ist zwar auch meine Sicht, aber leider sind die Anforderungen extrem streng. Auch wenn manche Ausschlusskriterien für den einzelnen ziemlich irrelevant erscheinen, scheint es für die Polizei dann doch irgendein Problem zu sein.