Ist ein Zahnarzt sauer wenn man schon 3 mal ein Termin hatte aber nicht hingeht?

15 Antworten

Hallo!

Ich würde besser gleich einen neuen Zahnarzt suchen, einfach, weil es mir selber peinlich wäre, schon wieder beim alten Zahnarzt anzurufen, zumal die von nun an sowieso immer damit rechnen würden, dass du wieder nicht auftauchst.

Beim neuen Zahnarzt, solltest du Termine aber dann auch wirklich wahrnehmen oder rechtzeitig genug absagen, um dich nicht wieder unbeliebt zu machen und erneut nach einem Zahnarzt suchen zu müssen. 

Ich glaube ehrlich gesagt, dass der Zahnarzt keine Termine mehr von dir annehmen wird. Es wird in der Patientenakte vermerkt, wenn ein Patient unzuverlässig ist und ihm entweder ein weiterer Termin verweigert bzw. nur in Notfallsituationen behandelt.

Such dir einen anderen und halte dich endlich an deine Termine, das gebietet schon allein der Anstand und die Höflichkeit.

Dabei gehe ich mal davon aus, dass du den Termin immer rechtzeitig abgesagt hast. Das ist dann für den Zahnarzt aber kein Grund, sauer zu sein.

Beim unentschuldigten Fehlen jedoch könnte dir wohl irgendwann eine Rechnung ins Haus flattern.

Warum solltest du die Termine dann bei einem anderen Zahnarzt in Anspruch nehmen, wenn du es bei diesem nicht schaffst?

Da solltest du vielleicht erst mal das grundlegende Problem lösen, das entweder deine Terminplanung oder deine Angst vor dem Zahnarzt wäre....

HeymM  25.04.2016, 11:51

Warum wird hier immer solch ein Unsinn geschrieben. Der Arzt keine ihm keine Rechnung stellen, nur weil der Patient Termine nicht wahrgenommen hat.

Lexa1  25.04.2016, 12:14
@HeymM

kann er doch.

HeymM  25.04.2016, 13:02
@Lexa1

Blödsinn hoch vier. Setzte Dich mal mit der Rechtsprechung auseinander, dann sehen wir weiter.

HeymM  25.04.2016, 13:07
@imehl47

Ja klar, ein Link von den Zahnärzten City Süd. Wie liberal.

Richter vertretendie Ansicht, dass Termin­absprachen nur der Sicherstellung eines zeitgerechten Ablaufs in der Praxis dienen. Im Nichterscheinen des Patienten ist eine Kündigung zu sehen.

Andere Gerichte vertreten die Auffassung, dass bei gesetzlich Versicherten ohnehin kein privatrechtlicher Behandlungsvertrag vorliegt. Deshalb könne auch kein Anspruch auf entgangene Vergütung gegen gesetzlich versicherte Patienten bestehen. Allenfalls liege ein Honoraranspruch des Arztes gegen seine Kassenärztliche Vereinigung vor.

Der Arzt hätte vor Gericht keine Chance.

siney1  26.04.2016, 11:46
@HeymM

Stimmt nur bedingt. Die Rechtslage ist hier noch umstritten und die Gerichte nicht einig, aber in gewissen Fällen wird für eine Ausfallrechnung entschieden. Dabei muss der Arzt beweisen, dass er durch den Ausfall einen finanziellen Schaden erlitten hat, und er für diesen längeren Zeitraum keine anderen Patienten einbestellt hat. Und er muss beweisen, dass es ihm nicht möglich war, einen anderen Patienten für den besagten Zeitraum einzubestellen.

In diesen Fällen wurde für den Arzt entschieden.

(vgl. AG Brühl 29 C 6/94 oder Amtsgericht Neukölln, Urteil vom 07.10.2004 - C 179/04 -)

Je nach dem, wie er ausgelastet ist, kann schon sein, dass er sauer ist, womöglich saß er da und hat auf dich gewartet, hätte in der Zeit jemand anders drannehmen können.....

 Normalerweise gehört es zum guten Ton, einen Termin abzusagen, wenn man ihn nicht einhalten kann, ansonsten ist der Zahnarzt berechtigt, dir die Zeit in Rechnung zu stellen.

2 Möglichkeiten: Entweder Du bist unzuverlässig und kannst keine Termine halten oder Du bist Angstpatient, zu denen mindestens 5-10% aller Zahnarzt-Patienten gehören. Hierfür gibt es eigentlich in jeder Stadt Zahnärzte, die sich auf Angsthasen spezialisiert haben und mit Akupunktur, Hypnose und "ganz kleine Schritte" arbeiten.

Daneben empfehle ich Universitäts-Zahnkliniken, wo man auch ohne Terminvergabe hingehen kann, wenn man nur genügend Zeit mitbringt.

Letzte Möglichkeit wäre eine Person Deines Vertrauens, die Dich begleitet.