Hi wen ich als hauswirtschafterin anfange zu arbeiten muss ich mir dan ein gesundheitszeugnis vom Hausarzt holen oder nicht?

4 Antworten

Ja und nein, das Gesundheitszeugnis wird eigentlich vom Gesundheitsamt ausgestellt und man muss meines Wissens auch an einer Hygiene-Belehrung / Schulung dort teilgenommmen haben.

Quelle Wikipedia

https://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCchenhilfe#Anforderungen

Küchenhilfe

Küchenhilfe (auch Beikoch bzw. Beiköchin oder Aide de Cuisine) ist die Bezeichnung für Helfer im Bereich Küche, die in Hotels, Gasthöfen, Restaurants, Großküchen, Kantinenund Catering-Unternehmen meist einfachere oder zuarbeitende Tätigkeiten ausführen.

Inhaltsverzeichnis

 

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1

Anforderungen

2

Aufgaben und Tätigkeiten

3

Arbeitszeit und Bezahlung

4

Stellensuche

5

Einzelnachweise

Anforderungen[Bearbeiten]

In Deutschland bieten verschiedene Bildungsträger eine dreijährige Vollzeitausbildung zum Beikoch/zur Beiköchin an, die Ausbildung erfolgt nach internen Vorgaben der Träger.[1]

Oft wird jedoch eine spezielle Ausbildung bei Küchenhilfen nicht vorausgesetzt. Auch gelernte Fachkräfte aus dem Gastgewerbe oder Hauswirtschafterinnen sind meist gern gesehene Bewerber auf einen Arbeitsplatz. Praktische Erfahrungen im Gastgewerbe und im Umgang mit Lebensmitteln sind für Bewerber von Vorteil, und es erfolgt eine Einweisung am Arbeitsplatz. Immer erfüllt sein müssen dagegen die Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln nach dem Infektionsschutzgesetz. Wer mit Lebensmitteln arbeitet, muss ein Gesundheitszeugnis vorweisen. Damit soll sichergestellt werden, dass keine Kontamination des Essens mit Keimen ansteckender Krankheiten erfolgt. Das oberste Gebot ist die Sauberkeit. Dazu gehört auch das regelmäßige Händewaschen im laufenden Betrieb.[2] Küchenhilfen müssen belastbar, flexibel und teamfähig sein. Außerdem gehören Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit zur Anforderungspalette, um den reibungslosen Ablauf in einer Küche zu gewährleisten. Ein gewisses Maß an Ruhe und Belastbarkeit, besonders in Stresssituationen, sollte ebenso gegeben sein wie ein Mindestniveau an körperlicher Ausdauer.

https://de.wikipedia.org/wiki/Gesundheitszeugnis

Gesundheitszeugnis

Im bis 2001 in Deutschland geltenden Bundes-Seuchengesetz bezeichnete der Begriff Gesundheitszeugnis in § 17, 18 die befriedigend verlaufene amtsmedizinischeUntersuchung für Mitarbeiter, die im Verkauf von Lebensmitteln und in der Gastronomie tätig werden wollten. Die Vorlage eines Gesundheitszeugnisses war Beschäftigungsvoraussetzung in solchen Betrieben.

Auch die Tätigkeit von Prostituierten (Personen mit häufig wechselndem Geschlechtsverkehr, Promiskuität) unterlag in Deutschland bis zum Jahr 2000 der amtsärztlichen Kontrolle: Der sogenannte „Bockschein“ konnte als Gesundheitszeugnis aufgefasst werden.

Weiterhin werden Ergebnisse von Einstellungsuntersuchungen, die im Gesundheitsamt durch den amtsärztlichen Dienst durchgeführt werden, als Gesundheitszeugnis bezeichnet.

Das Gesundheitszeugnis besagt nicht, dass eine Person gesund ist. Es besagt, dass zum Zeitpunkt der Überprüfung der überprüfende Arzt nichts feststellen konnte, was einer Bescheinigung im Wege stehe.

Inhaltsverzeichnis

 

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1

Neuregelung durch das Infektionsschutzgesetz 2001

2

Weitergeltung ausgestellter Gesundheitszeugnisse

3

Weblinks

4

Einzelnachweise

Neuregelung durch das Infektionsschutzgesetz 2001[Bearbeiten]

Seit 2001 wird diese Untersuchung durch eine Belehrung im Sinne des Infektionsschutzgesetzes ersetzt. Hier wird über relevante Symptome und bestimmte Krankheiteninformiert, bei deren Auftreten ein sofortiges Beschäftigungsverbot eintritt. Die sogenannte Erstbelehrung führt das Gesundheitsamt oder ein dafür zugelassener Arzt durch. Eine erst jährliche – ab 1. Januar 2012 nun alle zwei Jahre – vorgeschriebene Wiederholung kann der Arbeitgeber selbst durchführen, muss sie jedoch schriftlich dokumentieren.

Weitergeltung ausgestellter Gesundheitszeugnisse[Bearbeiten]

Im Sprachgebrauch hat sich fälschlicherweise der Begriff Gesundheitszeugnis auch für die nach aktueller Rechtslage vorzulegende Belehrung erhalten.[1] Rechtlich relevant bleibt er im Sinne von § 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), weil bis 2001 nach dem alten Bundesseuchengesetz ausgestellte Gesundheitszeugnisse ihre Bedeutung als Beschäftigungserlaubnis behalten. Dies betrifft zwar jedenfalls die grundsätzliche Einstellungsvoraussetzung für den Arbeitnehmer, enthebt aber nicht den Arbeitgeber von der alle zwei Jahre notwendigen Folgebelehrung nach IfSG.

Hallöle..

du musst beim Gesundheitsamt anrufen..sagen dass du ein Gesundheitszeugnis brauchst...dann bekommst du einen Termin für eine Hygiene-Belehrung... frag nach, was das GZ kostet, da du das direkt bezahlen musst.... lass dir auch eine Quittung geben...evt. erstattet dir dein Arbeitgeber die Gebühr

LG 

Das musste sogar meine Tochter haben, als sie eine diesbezügliche Ausbildung gemacht hat. Das gibts aber nur vom Gesundheitsamt.

Ich denke schon, dass Du das brauchst.