dürfen heilpraktiker arzneien selbst herstellen und an patienten anwenden?

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Herstellung und Abgabe von Arzneimitteln sind zwei verschiedene Dinge. Im AMG ist bestimmt: § 13 Herstellungserlaubnis (1) Wer 1. Arzneimittel im Sinne des § 2 Absatz 1 oder Absatz 2 Nummer 1,gewerbs- oder berufsmäßig herstellt, bedarf einer Erlaubnis der zuständigen Behörde. (2b) Einer Erlaubnis nach Absatz 1 bedarf ferner nicht eine Person, die Arzt ist oder sonst zur Ausübung der Heilkunde bei Menschen befugt ist, soweit die Arzneimittel unter ihrer unmittelbaren fachlichen Verantwortung zum Zwecke der persönlichen Anwendung bei einem bestimmten Patienten hergestellt werden.

Daraus geht hervor, dass Arzneimittel, die für bestimmte Menschen hergestellt werden, von einem Heilpraktiker angefertigt und eingesetzt werden dürfen. Bachblüten dürfen also streng genommen den Patienten als Mischungen nur in der Praxis verabreicht werden. Eine Abgabe selbst ist – gemäß § 43 - an Apotheken gebunden, mit Ausnahme von Zubereitungen für Bäder (§44 (2) 2. AMG).

Bin schon seit Jahren bei einem Heilpraktiker in Behandlung, der seine, bzw. meine Globulis selbst herstellt. Durch Bioresonanztherapie werden diese Globulis speziell für mich, bzw. auf meine Wehwechen zugeschnitten. Wie das genau funktioniert kann ich nicht sagen, aber bei mir wirkt es schon seit Jahren und ich bin im Gegensatz zu vorher kerngesund und fühle mich pudelwohl.

Ich denke nicht. Normalerweise brauch man dazu eine Zulassung, einen sog. Drogenschein oder so ähnlich. Brauch man auch, wenn man selbstgemachte Tees , Seifen etc. auf nem Stand verkaufen möchte, sonst könnte das ja jeder machen.

Ein Heilpraktiker kann Globulis zusammenstellen, ebenso wie Kräutertees. All das, was man in der Apotheke Rezeptfrei erhalten kann, darf auch ein Heilpraktiker zusammenstellen. Kräutertees und Globulismischungen darf sich ja auch jeder Laie zusammenstellen. Ebenso kannst du dir in der Apotheke die Inhaltsstoffe für Pasten und Salben kaufen.

Ein absolutes NEIN ohne wenn und aber !!! Herstellung und Abgabe nur durch den Apotheker. Eine Ausnahme ist der Tierarzt. Was viele Kollegen machen, auch eine Bachblüten- oder Teemischung darf nicht mitgegeben werden. Zu beachten ist das Wort "mitgegeben".