D-arzt falsche Diagnose; dadurch ablehnung der bg?

3 Antworten

Hoi.


Machen kannst du wenig. Du kannst die Diagnose/Ergebnis der OP an die BG schicken. Wenn tatsächlich kein Vorerkrankung vorlag oder die Vorerkrankung/degenerativen Veränderungen nicht ursächlich waren, wird die BG das Heilverfahren wieder zu ihren Lasten durchführen. 


Sonst musst du einen formellen Widerspruch gegen die Entscheidung der BG einlegen und evtl. sogar klagen.


Aber du solltest dir wirklich sicher sein, dass keine Vorschäden/Vorerkrankungen die Unfallfolgen ausgelöst haben. Übrigens, was erhoffst du dir davon, dass die BG die Kosten trägt? Bist du mit der Versorgung über die Krankenkasse unzufrieden?


Ciao Loki  

hallo Hukaya,

Deine Frage ist derart kompliziert (und wir hier wissen ja nicht einmal, um WAS genau es eigentlich geht), dass Dir hier KEINER eine angemessene Antwort wird geben können.

Du solltest entweder Deine PRÄZISE (mit Diagnosen) Frage auf einen Forum für Recht (im Forum Medizinrecht, Arbeitsrecht) stellen (dort kann man durchaus anonym bleiben) oder direkt eine rechtsmedizinische Beratung einholen.

wünsche gute Besserung und viel Erfolg

EHECK

Deine Krankenkasse wird sich wahrscheinlich sowieso bei Dir melden und um Schilderung des Unfallhergangs bitten.