Bekomme ich weiter krankengeld?
Guten Morgen, ich arbeite und wohne in Thüringen
Bin seit 01.01.22 nahtlos krankgeschrieben, habe zuerst Lohnfortzahlung von meinem vorherigen Arbeitgeber, danach ca 6 Wochen Krankengeld von der Kasse bekommen,
Die vorherige Arbeitsstelle passte mir gesundheitlich nicht mir, ich wollte deswegen einen anderen Job ausüben,
Jetzt bin ich in dem ersten Moment beim neuen Job, ich habe ca. 2 Wochen seit Anfang April gearbeitet,
Es passt mir gesundheitlich aber leider auch nicht, habe immer noch Beschwerden, die die Arbeitsunfähigkeit benötigen,
Jetzt ist die Frage,
Wenn ich mich jetzt krankgeschrieben lasse, bekomme ich weiter mein krankengeld? Wie lange? Wenn ich während meiner probezeit gekündigt, bekomme ich mit meiner Arbeitslosigkeit weiter krankengeld?
Bitte um eure Hilfe, bin sehr ratlos
wenn du eine Frage stellst, bei der es auf die Gesetzeslage ankommt, solltest du das Land dazuschreiben!
Ok, ich arbeite in Thüringen
1 Antwort
Also, ich kann nur grundsätzlich antworten. Aufgrund des neu bestehenden Arbeitsverhältnisses und der Tatsache, das Du tätsächlich 2 Wochen gearbeitet hast, müsste der Arbeitgeber für 6 Wochen Gehaltsfortzahlung leiste, Danach wird wieder Krankengeld gezahlt. Allerdings ist die Zahlung von Krankengeld auf 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren wegen der gleichen Erkrankung befristet. Dann läuftd as Krankengeld aus. Zeiten der Lohn/Gehaltsfortzahlung werden auf die 78 Wochen angerechnet. Sollte der Arbeitgeber jetzt innerhalb der Probezeit kündigen und somit evtl. nicht für 6 Wochen weiterzahlen, dann besteht auch Anspruch auf Krankengeld nach Beschäftigungsende in. o.g. Umfang. Achte aber darauf, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungsofort an die Krankenkasse geht.(evtl. Übermittluing durch den Arzt). Das gilt insbesondere auch für Folgebescheinigungen, die am besten ausgestellt werdne, bevor die Erstbescheinigung zeitlich abgelaufen ist. Also Erstbeschenigung bis 13.5., weiter krank, dann sollte die Foigebescheinigung am 13.5. ausgestellt werden.