Bekomme ich weiter krankengeld?

horribiledictu  15.04.2022, 06:17

wenn du eine Frage stellst, bei der es auf die Gesetzeslage ankommt, solltest du das Land dazuschreiben!

Belal88 
Fragesteller
 15.04.2022, 06:19

Ok, ich arbeite in Thüringen

1 Antwort

Also, ich kann nur grundsätzlich antworten. Aufgrund des neu bestehenden Arbeitsverhältnisses und der Tatsache, das Du tätsächlich 2 Wochen gearbeitet hast, müsste der Arbeitgeber für 6 Wochen Gehaltsfortzahlung leiste, Danach wird wieder Krankengeld gezahlt. Allerdings ist die Zahlung von Krankengeld auf 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren wegen der gleichen Erkrankung befristet. Dann läuftd as Krankengeld aus. Zeiten der Lohn/Gehaltsfortzahlung werden auf die 78 Wochen angerechnet. Sollte der Arbeitgeber jetzt innerhalb der Probezeit kündigen und somit evtl. nicht für 6 Wochen weiterzahlen, dann besteht auch Anspruch auf Krankengeld nach Beschäftigungsende in. o.g. Umfang. Achte aber darauf, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungsofort an die Krankenkasse geht.(evtl. Übermittluing durch den Arzt). Das gilt insbesondere auch für Folgebescheinigungen, die am besten ausgestellt werdne, bevor die Erstbescheinigung zeitlich abgelaufen ist. Also Erstbeschenigung bis 13.5., weiter krank, dann sollte die Foigebescheinigung am 13.5. ausgestellt werden.