Ab wie viel Jahren kann man ohne Erziehungsberechtigten zum Frauenarzt?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi liebe Katarina :-)

Selbstverständlich kannst und darfst du mit 16 Jahren alleine und ohne einen Erziehungsberechtigten zum Frauenarzt gehen, gar kein Problem :-) Prinzipiell gilt für Ärzte die ärztliche Schweigepflicht schon bei Jugendlichen ab 14 Jahren. Das heißt, der Arzt wird und darf den Eltern auf jeden Fall nichts erzählen, um was es bei dem Termin ging und bei dem Gespräch oder der Untersuchung besprochen wurde. Nur im Notfall ist er dazu verpflichtet, die Eltern zu informieren. Aber nur, wenn du dich zum Beispiel in Lebensgefahr befindest oder eine schlimme Krankheit hast.

Achten solltest du noch darauf, ob ihr gesetzlich oder privat versichert seid. Wenn ihr gesetzlich krankenversichert seid, dann wird die Abrechnung direkt über die Krankenkasse erfolgen. Bei Privatversicherten, werden deine Eltern die Rechnung bekommen.

Ich hoffe, dass ich dir ein bisschen helfen konnte und wünsche dir alles Gute! Solltest du noch Fragen haben oder Hilfe zum ersten Frauenarztbesuch benötigen, kannst du mir natürlich auch gerne jederzeit eine Freundschaftsanfrage schicken und mir dann eine persönliche Nachricht senden :-)

Liebe Grüße

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Aber selbstverständlich kannst du das machen. Der Frauenarzt darf sogar deinen Eltern/Erziehungsberechtigten gegenüber keinerlei Auskunft darüber erteilen, was du bei ihm wolltest oder ob du dir die Pille hast verschreiben lassen etc.

All das fällt unter die ärztliche Schweigepflicht.

Hoffentlich hast du deine Krankenkassenkarte selbst - dann kannst du einfach einen Termin machen und niemand bekommt überhaupt etwas mit.

Oft ist es aber z.B. für den ersten Besuch sehr hilfreich, wenn eine gute Freundin etc. mitkommt ....

Du kannst auch schon mit 14 alleine hin.

vergiss deine Versicherungskarte nicht

Natürlich ... auch mit 14 geht das!