85 Euro Ausfallhonorar beim Arzt- wie umgehen?

11 Antworten

Betrug ? Anzeige bei der Krankenkasse ?

Wie wäre es mal mit an die eigene Nase fassen und zugeben, daß es eine Unverschämtheit ist, zu einem vereinbarten Termin ohne Absage einfach nicht zu erscheinen ? Welche Kinderstube hatten alle diese freundlichen Diskutanten hier eigentlich ?

Als Psychotherapeutin würde ich solche Patienten achtkantig rausschmeißen. Therapeuten können sich ihre Patienten inzwischen aussuchen und haben es ganz bestimmt nicht nötig, sich Termine für Leute frei zu halten, die weder Therapeutin noch Therapiemöglichkeit schätzen und nur ihr Wohlstandsgejammer loswerden wollen.

Mal ganz abgesehen davon gibt es § 615 BGB, nach dem der Therapeutin selbstverständlich ein Ausfallhonorar zusteht, wenn ein Patient es nicht nötig hat zu kommen und meint, noch nicht einmal absagen zu müssen. Psychotherapeuten vereinbaren feste Termine und haben keinen auf Vorrat im Treppenhaus stehen.

Nicht die Therapeutin wechseln, Knigge lesen und mal von hohen egomanen Roß runter steigen.

Ich wünsche Dir nicht, daß Du um die Zahlung rumkommst, ich wünsche Dir, daß sie zur Strafe doppelt so hoch ausfällt.

mischkoville  07.04.2013, 01:38

wie du rumheulst! du verdienst mit deiner abfälligen art eher einen auf die... :D

Betrug ? Anzeige bei der Krankenkasse ?

Wie wäre es mal mit an die eigene Nase fassen und zugeben, daß es eine Unverschämtheit ist, zu einem vereinbarten Termin ohne Absage einfach nicht zu erscheinen ? Welche Kinderstube hatten alle diese freundlichen Diskutanten hier eigentlich ?

Als Psychotherapeutin würde ich solche Patienten achtkantig rausschmeißen. Therapeuten können sich ihre Patienten inzwischen aussuchen und haben es ganz bestimmt nicht nötig, sich Termine für Leute frei zu halten, die weder Therapeutin noch Therapiemöglichkeit schätzen und nur ihr Wohlstandsgejammer loswerden wollen. Und ganz bestimmt muß sie nicht noch für so eine Person die Postbotin spielen.

Mal ganz abgesehen davon gibt es § 615 BGB, nach dem der Therapeutin selbstverständlich ein Ausfallhonorar zusteht, wenn ein Patient es nicht nötig hat zu kommen und meint, noch nicht einmal absagen zu müssen. Psychotherapeuten vereinbaren feste Termine und haben keinen auf Vorrat im Treppenhaus stehen.

Nicht die Therapeutin wechseln, Knigge lesen und mal von hohen egomanen Roß runter steigen.

Ich wünsche Dir nicht, daß Du um die Zahlung rumkommst, ich wünsche Dir, daß sie zur Strafe doppelt so hoch ausfällt.

Abrechnung des Ausfallhonorars bei Ausbleiben des Patienten

Die Ausfallpauschale kann jedoch berechnet werden, wenn der Patient im Rahmen eines bestehenden Behandlungsvertrages nicht erscheint. Gesetzliche Grundlage hierfür ist § 615 BGB. Der Patient hat dem Arzt die vereinbarte Vergütung zu ersetzen, ohne dass dieser die Behandlung nach erbringen muss. Die Höhe der Ausfallgebühr bestimmt sich entweder danach, was der Arzt in dieser Zeit verdient hätte oder nach der Höhe eines vereinbarten Ausfallhonorars.

Beispielhaft lässt sich die Berechnung für psychotherapeutische Gesprächsleistungen (zeitgebunden) darstellen. Für die Berechung des Honorars gegenüber dem Patienten kann man den derzeitigen normalen Therapiestundensatz der KV je nach Punktwert in Ansatz bringen oder im Falle von Privatpatienten den normalen 2,3 fachen GOÄ/GOP-Satz. Es gibt auch die Möglichkeit, die Höhe des Ausfallhonorars und die Voraussetzungen, unter denen dieses berechnet wird, mit dem Patienten im Wege einer so genannten Therapievereinbarung zu vereinbaren. Dabei muss das Ausfallhonorar auf einem gesonderten Blatt vereinbart werden, da dies die Voraussetzung für die Wirksamkeiteiner Honorarvereinbarung nach GOP/GOÄ ist.

http://www.rateubner.de/rateubner_beitraege.html

MadameNoir 
Fragesteller
 01.07.2010, 19:31

danke dir! aber wie ist es nun wenn ich krank und krank geschrieben bin?

Steinbock123  01.07.2010, 19:42
@MadameNoir

Natürlich kannst Du eine Kopie Deiner Krankmeldung hinschicken und somit beweisen, dass Du nicht Tage vorher absagen konntest. Allerdings klingt es so, dass Du morgens Deinen Termin nicht bei ihr abgesagt hast? Wenn es so war, ist das natürlich nicht die feine Art. Du solltest bedenken, dass sie sich diese Zeit für Dich freigehalten hat, und somit hat sie einen Verdienstausfall. Bei einer normalen Praxis fällt es nicht so ins Gewicht, wenn Patienten nicht kommen, anders ist das in reinen Bestellpraxen. Wenn jeden Tag nur ein Patient nicht kommt, dann ist das pro Monat schon eine Honroraeinbuße.
Vllt. hast Du Glück und brauchst nichts zu bezahlen.

also ich zahle für jede stunde, die ich nicht innerhalb von 48 h vorher absage, 50 euro (allerdings auch nur, wenn meine therapeutin die zeit auch nicht für sich nutzen, zb gutachten schreiben und dafür dann früher feierabend haben kann). wenn sie den termin kurzfristig mit einem anderen patienten besetzen kann, verlangt sie auch kein ausfallhonorar.

ich finde 85 euro reichlich heftig, grundsätzlich finde ich ein ausfallhonorar aber ok. stell dir vor, ein therapeut der pro tag 8 patienten hat, wird von allen acht sitzen gelassen und verdient während dieser zeit nichts. die betriebskosten für die praxis (miete, heizung usw.) laufen natürlich trotzdem weiter, ebenso seine krankenversicherung, aufwendungen für altersvorsorge usw., und essen will er/sie ja auch mal was. hieße, er verdient einen tag garnix und alles geht zu seinem risiko.

es gibt ausserdem genügend freaks, die dazu neigen, therapiestunden zu "schwänzen", weil sie keinen bock oder einen kater haben, lieber ausschlafen möchten oder sich nicht trauen, ein schwieriges thema anzugehen. solche patienten überlegen sich zweimal, ob sie absagen, wenn sie zahlen müssen, als wenn "garnichts passiert" und sie die stunde dann ein andermal kostenlos nachholen dürfen.

immerhin kann man mit seinem therapeuten nicht vereinbaren, dass dieser zb von 100 genehmigten stunden eine abzieht, obwohl du nicht kommst, und das geld dann trotzdem der kasse in rechnung stellt.

Die Kosten für ausgefallene Stunden wird dir jeder Therapeut in Rechnung stellen. Immerhin sitzt er dann 50 Minuten beschäftigungs- und verdienstlos rum. Mit 85 € bist du noch recht günstig dran, und 3 Tage Vorlauf sind eher wenig.

Was anderes ist es, wenn du dich bei ihr nicht wohlfühlst. Dann musst du dort aufhören.