Ich weiß nicht ob das in D möglich ist. Hier in Ö würde ich eine Unfallambulanz aufsuchen.

Die Mama hat definitiv recht. Niemand kann ohne Röntgen eine Prellung von einem Knochenbruch unterscheiden. Und ob sich das Innenohr inzwischen still und leise mit Blut füllt, kann man ohne ins Ohr hineinzuschauen auch nicht sagen. Dass es irgendwo blutet oder geblutet hat, beweist ja der (neue?) blaue Fleck.

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Liebe Franzi1987,

Bitte lass' Dir von niemandem via Internet helfen. Die einzig seriöse Hilfe, die man dir geben kann ist: lass das unbedingt und möglichst rasch vom Hausarzt/von der Hausärztin oder vom Gynäkologen/Gynäkologin anschauen. Die werden Dich wahrscheinlich nach Untersuchung - wenn keine eindeutige Diagnose zu stellen ist, zB. ob Lipom, Lymphknoten, sonstige Gewebe (natürlich harmloser Art!) zu weiterer Diagnostik leiten (zB Ultraschall, Blutbefunde etc.).

Bislang gibt es aber wirklich keinen Grund für schlaflose Nächte! Insbesondere solange Du Dich mit medizinischen Fragen an niedergelassene, promovierte ÄrztInnen wendest.

Alles Gute Dir

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Du solltest mit diesen Symptomen eine/n Ärztin konsultieren. Der wird sich das "ansehen" (untersuchen) und dann den diagnostischen Weg vorgeben (hängt das mit der "Erkältung" zusammen, oder ist eine andere Ursache dafür verantwortlich zu machen?).

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"Lymphknoten unter dem Kiefer" ist nicht wirklich viel Information, um eine informative Antwort zu geben. Schmerzhaft? einseitig? Halsschmerzen? Zähne? Blutbefunde? Größenänderung? etc. Es ist gut und unbedingt notwendig, dass ein Arzt/eine Ärztin die Diagnostik leitet (HNO, Zahnarzt/Röntgen/Labor etc.).

Alles Gute

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Die Antwort von GeraldF ist komplett, ausführlich und bei dieser Thematik auch wirklich gut geschrieben - alle Achtung. Dem ist also nichts hinzuzufügen - außer, was jeder wissen sollte, der die Frage und deren Antwort liest:

Es ist wirklich wichtig eine Patientenverfügung zu haben.

Aber ganz so einfach, wie das immer gesagt wird, ist das mit der Patientenverfügung nicht - wenngleich auch recht rasch ein Formular im Internet gefunden und unterschrieben ist.

Das Rechtsinstrument Patientenverfügung ist wichtig und es hat auch mit gutem Grund rechtlichen Rahmenbedingungen zu entsprechen. Aber es ist ein höchstpersönliches Recht, eine PatV zu errichten. Deshalb: Schon bevor jemand zum Arzt geht, um sich über eine Patientenverfügung beraten zu lassen, sollte er sich Gedanken darüber machen, was er eigentlich möchte - soll mein Leben künstlich verlängert werden oder nicht? Wer soll mich pflegen? Wie viel wird die Pflege kosten und wie kann sie von mir oder von den Angehörigen finanziert werden? Solche und andere Fragen, die sich aber nur jeder persönlich beantworten kann, führen zur Meinungs- und Willensbildung. Erst danach kann man sich für die Entscheidungsfindung über ablehnen oder zustimmen zu medizinischen Maßnahmen beraten lassen, und von einem Juristen bei der Formulierung helfen lassen. Sowohl für diese "Vorarbeit", aber auch für nachher, nämlich wenn man seine Patientenverfügung gemäß der Empfehlung des BMJV.de jährlich überprüfen und erneuern möchte, gibt es jetzt den Patientenratgeber "Pflegefall? Nein, danke! Mit der Patientenverfügung selbst entscheiden" (Facultas-Maudrich-Verlag, Wien, 2017), der die Rechtsnormen der Länder D-A-CH berücksichtigt.

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Ich kenne mich nur in Österreich aus. Hier würde ich Dir vorschlagen, mit dem Entlassungsbrief des Krankenhauses auf die Krankenkasse zu gehen, kurz mitzuteilen, dass der Hausarzt die Medikamente nicht verschreiben kann/möchte, der Neurologe noch keinen Termin hat, und Du deshalb die Krankenkasse (den Chefarzt) ersuchst, die Medikamente auf Kosten der Krankenkasse zu verschreiben. Das "Problem" wird im NU gelöst sein.

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Also ich kann aus Deinem Beitrag nicht wirklich entnehmen worum es geht. Um welche Gerichtsverhandlung - was wird verhandelt, und was hat das mit Deiner Neurologin zu tun, bei der Du offenbar schon Jahre in Behandlung bist. Vielleicht hast Du im Gutachten des Gerichtsgutachters auch nur nicht ganz genau gelesen. Die schreiben nämlich in ihrer Befundaufnahme zuerst alles ins Gutachten hinein, worauf sie ihr Gutachten stützten. Das hat gar nichts mit einer Wertung zu tun. Vielleicht hat er aus der Krankengeschichte Deiner Neurologin aus den Anfängen Deiner Behandlung zitiert.

Ich empfehle Dir aber - weil Du ja Klarheit brauchst - dass Du den Gutachter anlässlich der Gutachtenserörterung fragst, was er denn damit meint.

Du kannst Deine Bedenken auch ohne weiteres vor dem Richter äußern. Das hilft, dass sich der Richter auch sein Bild über Dich machen kann.

Vielleicht stellt sich dann das Ganze nur als Missverständnis heraus und Du musst die Neurologin gar nicht wechseln.

Jedenfalls wünsche ich Dir alles Gute!

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