Außer in bestimmten psychiatrischen Notfällen kann kein Arzt eine Behandlung erzwingen. Der Patient hat sozusagen auch ein Recht auf Unvernunft.
Und vorab eine aussagekräftige Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht sind zu empfehlen.
Im Falle eines bewusstlosen lebensbedrohlich erkrankten oder verletzten Patienten ohne Patientenverfügung, dürfen wir allerdings auch ohne Einwilligung nach besten Wissen und Gewissen handeln.