Wer darf die Nakosen dem Patienten geben?

3 Antworten

In den meisten Ländern wird die Anästhesie durch einen Facharzt ausgeführt, dem Anästhesisten. Ihm steht in Deutschland eine Anästhesiepflegekraft zur Seite, die ebenfalls häufig über eine definierte Fachweiterbildung verfügt. Die Durchführung durch einen Assistenzarzt in Weiterbildung muss grundsätzlich unter unmittelbarer Aufsicht eines Facharztes vorgenommen werden, wobei Blick- oder Rufkontakt zwischen beiden bestehen muss („Facharztstandard“).

Helgale 
Fragesteller
 01.07.2014, 22:30

Hallo BaschAma1 erst mal ein ganz dickes Danke!!! wenn ich Ihre Antwort richtig verstanden habe so ist die Anästhesiepflegekraft nach dieser Weiterbildung ein Assistenzarzt und kein Krankenpfleger mehr. Ist das richtig so? danke nochmal und Grüßle Helgale

Carlystern  02.07.2014, 08:35

Eine Anästhesiepflegekraft darf das nicht, nur der Anästhesist selber darf die Narkose verabreichen. Diese dürfen nur die Spritzen aufziehen.

Nein u8m gottesWillen. Das darf nur ein Narkosearzt. Bei einer kleinen Sedierung z.B. bei einer Darmspiegelung verabreicht dieses auch ein normaler Arzt. EDine Intensivstation ist denh Anästhesisten vorbehalten.

Ich war auch sehr erschrocken als ich feststellen musste, dass ein Anästhesiepfleger auch unter Anweisung eines Anästhesisten die Narkosemedikamente verabreichen darf wie du an meinem Beispiel lesen kannst. Bei meiner Narkose ist einiges schief gelaufen. Darum sollst du meine Erfahrung lesen damit du Vorkehrungen treffen kannst um einiges auszuschließen bzw. zu verhindern. Denn wer unwissend ist kann auch keine Fehler erkennen bzw. verhindern. Du solltest auf jeden Fall all deine Wünsche bzw. Ängste im Aufklärungsformular mit hineinschreiben lassen damit du später beweisen kannst, was für dich wichtig war. Ich habe dem Anästhesisten im KH beim Vorgespräch für meine N. gesagt, dass ich 1.) vor der N. drei min. O2 einatmen möchte (aktive Präoxygenierung 3-5 min.). 2.) eine flache N. haben möchte um N-Schäden bzw. Hirnschäden zu vermeiden 3.) erst dann auf die Station verlegt werde, wenn ich wieder vollkommen wach bin weil auf den Stationen Personalmangel herrscht. So war es jedenfalls bei mir. Im OP legte mir ein Anästhesist den Zugang und gab mir die Pulsoxymetrie. Er war aber für mich gar nicht zuständig u. ging danach auch wieder weg. Laut Narkoseprotokoll war für mich eine Anästhesistin zuständig. Sie war aber noch gar nicht anwesend weil meine OP schon 30 Min. früher stattfand. Plötzlich kam ein A-Pfleger und verabreichte mir heimlich das Hypnotikum u. ging dann auch wieder weg. Leider habe ich das zu spät bemerkt u. ich schlief ein. Hätte ich mich noch einmal aufgerichtet um zu schauen wo alle hingegangen sind wäre ich beim Einschlafen von dem schmalen Tisch gefallen denn ich war auch noch nicht angeschnallt. Diese N-Einleitung war nicht Lege artis denn ich war noch nicht an die Überwachungsger. (RR, EKG) angeschlossen u. habe vor der Einleitung auch keinen O2 bekommen. Man hört nämlich nach dem Einschlafen auf zu atmen u. muss beatmet werden. Ich weiß nicht wie lange ich dann ohne Beatmung da gelegen habe u. wann ich an die Überwachungsger. angeschlossen wurde bzw. ab wann die A. für mich Zeit gehabt hat. Dem Personal im OP konnte man den Stress ansehen. So eine N-Einleitung habe ich bis dahin noch nie erlebt. Seit dieser N. habe ich sehr oft Kopfschm., Gedächtnisstör., Wortfindungsstör., Bluthochdr. u. Schwindel. Unser Gesundheitssystem mit falschen Anreizen sowie das Abrechnungssystem ist dafür verantwortl.. Denn es geht immer nur um Gewinnmaximierung u. erst in zweiter Linie um den Pat. Wenn dann noch Stress dazu kommt kann das tödlich enden oder wenn man Glück hat mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung. Dann heißt es, OP oder N-Risiko u. die Ärzte bzw. das KH ist aus dem Schneider. Traurig aber wahr! Während meiner OP war mein RR für 35 Min. nur 75/40 mmHg. Bei diesem niedrigen RR wird das Gehirn nicht mehr ausreichend mit O2 versorgt. Das KH in Duisburg Fahrn in dem ich operiert wurde sagt, meine Ausfallerscheinungen hätten nichts mit meiner N. zu tun sondern wären auch ohne N. aufgetreten. Das diese Zeitgleich mit der N. aufgetr. sind wäre Zufall. Ich glaube das aber nicht. Die A. hat sich wahrscheinlich selbst überschätzt u. war der Meinung, dass sie mir vorher keinen O2 geben braucht weil sie ja so perfekt ist u. mich in ein paar Sekunden intubieren kann so wie bei einer RSI. Leider muss da wohl etwas schief gelaufen sein. Warum müssen sich sonst Ärzte versichern? Zu meinem Pech bin ich auch noch auf einer Station (4AB) gelandet, wo das Personal sehr unfreundlich war und sich über Pat. lustig gemacht hat.

ede45  02.07.2014, 20:04

Nach meiner OP habe ich mich erkundigt ob ein Anästhesiepfleger auch die Narkosemedikamente geben darf. Die Klinikleitung hat mir das dann sogar schriftlich bestätigt. Er darf das!!