Welchen Status habe ich als Fernstudent?

3 Antworten

Bei der Sozialversicherungspflicht kommt es normalerweise nicht darauf an, ob Du ein Fernstudium oder ein Präsenzstudium machst, und auch nicht darauf, ob die Hochschule staatlich/städtisch oder privat ist. Die Sozialversicherungspflicht bemisst sich daran, wie viel Zeit Du für Dein Studium in Anspruch nimmst und wie viel Zeit Du für Deine Berufstätigkeit aufwendest. Generell ist es so, dass bei Vollzeitstudenten davon ausgegangen wird, dass sie überwiegend studieren, dies also ihre Haupttätigkeit ist, egal ob es sich dabei um ein Fern- oder Präsenzstudium handelt. Bei Teilzeitstudenten wird davon ausgegangen, dass die Berufstätigkeit Vorrang hat. Hast Du Dich also nicht explizit in einen Teilzeitstudiengang eingeschrieben, bist Du Vollzeitstudent. Ob Du daneben noch Zeit findest zu arbeiten, bleibt Dir selbst überlassen.


Hallo,

wenn man ein Fernstudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule macht, gilt man grds. als Vollzeitstudent mit allen Regelungen für Studenten (z.B. kostenlose Familienversicherung, Beitragshöhe).

Wenn man konkret als Teiltzeitstudent eingeschrieben ist, gelten bei Beschäftigungen für mehr als 450 Euro monatlich keine Sonderregelungen für Studenten (bei der Fernuni in Hagen ist z.B. auf den Studienbescheinigungen "Teilzeitstudent" angegeben). 

Grundlagen sind die beiden Rundschreiben der Krankenkassen vom 27.07.2004 und 21.03.2006.

Gruß

RHW