Reha-Bescheid positiv, aber nicht in der Wunschklinik

2 Antworten

Zähneknirschend würde ich mich natürlich auf diese Wartezeit einlassen. Wenn ich jedoch Widerspruch einlege, um von meinem Wahlrecht Gebrauch zu machen, könnte die Klinik dann die Reha wieder komplett ablehnen mit der Begründung, daß es dann wohl doch nicht so dringend wäre,

Nicht die Klinik wird das ablehnen sondern der Rententräger.

Ein Jahr Wartezeit ist shr lang. Entweder denken die, das man jetzt reagieren muss, weil es sehr schlimm ist oder die denken,wer so lange freiwillig warten will bei dem ist es nicht so schlimm.

Widerspruch mit entsprechender Begründung kann und sollte man immer einlegen.

Lege Widerspruch ein und begründe es.