Krankengeld eingestellt, Widerspruch aufschiebende Wirkung?
Guten Abend,
Ich habe eine Frage. Mein Bruder hatte einem schweren Autounfall, Beckenbruch, beide Beine gebrochen, Schädelbasisbruch und diverse Wirbel.
Die Ärzte sind im Moment zufrieden nach 8 Monaten. Sie sagten er könnte, wenn es so bleibt, im März 2022 langsam eingegliedert werden.
Nun bekam er ein Schreiben, das der MDK ihn jetzt schon als gesund eingestuft hat und er kein Krankengeld mehr bekommt. Wir legten Einspruch ein, die Ärzte können den MDK nicht verstehen. Sie sagten dass der der Widerspruch eine aufschiebende Wirkung habe und das Krankengeld auf Vorbehalt weiter gezahlt werde müsse. Die Krankenkasse sagt strikt nein, kein Geld mehr. Ich wollte nun unseren Anwalt einschalten.
Hat ein Widerspruch in diesem Fall eine aufschiebende Wirkung? Danke.
Viele Grüße
4 Antworten
Bemühe mal eine Suchmaschine nach "Sozialverband" und dann schau bei den angezeigten Sozialverbänden nach, welcher ein Büro in Eurer Nähe betreibt. Arbeiten tun die alle gleich.
Gegen einen erschwinglichen Beitrag dort Mitglied werden. Bis zur anwaltlichen Unterstützung ist dort alles inbegriffen.
Sozialverbände unterstützen in allen Angelegenheiten rund ums Sozialrecht und sind unbezahlbar - in solchen Situationen, in der Dein Bruder sich grad befindet und übernehmen auch den Schriftverkehr mit der Krankenkasse etc..
Alles Gute und vor allem gute Besserung für Deinen Bruder 🙏
Wenn der von der Krankenkasse beauftragte MDK in seinem sozialmedizinischen Gutachten zu der Einschätzung kommt, jemanden als arbeitsfähig zu erklären, hat ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung und ist nur dann erfolgversprechend, wenn die behandelnden Ärzte diesen unterstützen.
Ein medizinisches Gutachten kann nur durch einen Mediziner entkräftet werden und die behandelnden Ärzte kennen den Patienten am besten.
Falls eine medizinische Rehabilitation gewesen ist, kommt dem Entlassungsbericht eine entscheidende Bedeutung zu.
Man kann durch Eilantrag durchsetzen.
Ist Ihr Bruder eventuell arbeitslos!? Hier beurteilt die KK vermutlich, ob 3 Stunden leichte Tätigkeiten ausgeübt werden können. Beispiel: drei Stunden an der Pforte auf ein Knopf drücken und die Schranke öffnet sich. Wenn, er das kann... trägt die KK die Kosten nicht mehr. Es ist nun Sache der AfA einen geeigneten Job zu vermitteln. Die Ärzte kennen sich mit den Sozialversicherungsrecht nicht aus! Übrigens die meisten Anwälte auch nicht!
Hat ein Widerspruch in diesem Fall eine aufschiebende Wirkung?
Wenn Du arbeitsfähig bist, gibt es kein Krankengeld (mehr), auch nicht auf Vorbehalt.
Grundsätzlich stützen sich die Entscheidungen des MDK auf die Akten/Berichte/Befunde des behandelnden Arztes. Ganz offensichtlich geben sie keinen Anhaltspunkt für eine weitere krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit.
Nehme Kontakt mit Deinem behandelnden Arzt auf.
Schau mal hier.
https://rentenbescheid24.de/mdk-schreibt-gesund-darf-die-ikk-das-krankengeld-verweigern/
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MDK schreibt gesund: darf die IKK das Krankengeld verweigern: Widerspruch hat aufschiebende WirkungDer durch uns eingelegte Widerspruch hat ausfschiebende Wirkung. Diese Feststellung ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz.