Kann ich die Kosten einer Wurzelbehandlung von der Krankenkasse zurückfordern?

8 Antworten

Sicher nicht, hättest vorher einen Kosten und Heilplan einreichen müssen. Das heißt jedes Jahr mindestens einmal zur Kontrolle wohlbemerkt zur Kontrolle zum Zahnarzt, dann hättest du eventuell 100% erstattet bekommen aber ohne Kosten und Heilplan und eventuell noch in den 10 Jahren ein Jahr ausgelassen senken die Zahlung der Kasse bis auf null. Kannst es aber dennoch versuchen, mehr als ablehnen können die nicht.

snacke04 
Fragesteller
 24.01.2011, 21:43

ok danke!

ZES2000  25.01.2011, 14:45

KOMPLETT FALSCH. Heil-& Kostenpläne & das Bonusheft gelten ausschließlich für Prothetik. Das hat mit einer WKB nichts zu tun.

Eine Notbehandlung muß auf keinen Fall unbedingt mit einem Laser behandelt werden. Es gibt definitiv keinen Vorteil zum Standardverfahren.Du bist echt genötigt worden, wenn sie Dir keine Wahlmöglichkeit gegeben hat.

ZES2000  25.01.2011, 14:45

Naja, Nötigung ist das nicht gleich. Man kann ja auch einfach wieder gehen. ;-)

Also die Kassen zahlen eine Art "einfache Wurzelkanalbehandlung". Allerdings ist der Betrag auf Niveau der späten 80Jahre. Daher ist es kaum möglich bzw. unmöglich heutzutage eine vernünftige WKB für diese Kosten durchzuführen. Erst recht, wenn noch zusätzlich Geräte, wie Lasermessung, Mikroskop etc. notwendig sind. Daher lassen sich die meisten Zahnärzte zusätzlich entlohnen. 260€ als Zuzahlung ist dabei eine normale Summe. (Ein Endodontie-Spezialist verlangt beispielsweise über 1000€ für einen Backenzahn)

Grüße ZES

(ZA)

Ich hatte ebenfalls vor 10 Tagen wegen akkuter Schmerzen am unteren linken vorletzten Backenzahn eine Wurzelbehandlung die noch nicht abgeschlossen ist. Die Zahnarzthelferin hat mir einen Zettel vor die Nase geschoben und gesagt, dass ich den unterschreiben müsse, da die GKK von der Wurzelbehandlung nicht alles bezahlt. Ich soll jetzt nach Abschluss der Behandlung 130,00 € an die Zahnärztin zahlen. Ist das bei einer akkuten Schmerzbehandlung überhaupt mit der Zuzahlung korrekt? Zumal der Zettel war noch nichtmal ausgefüllt. Sie hat nur von 130,00 € Zuzahlung gesprochen. Jetzt habe ich immer noch Schmerzen und befürchte, dass es dann doch der letzte Backenzahn war/ist und ich dort jetzt auch noch eine WKB brauche. Auf dem Röntgenbildern war bei beiden Bakenzähnen nichts eindeutiges zu sehen. Bezahlt die GKK die zweite WKB oder sagen die die Zahnärztin hat bei der ersten WKB vielleicht den falschen Zahn behandelt und den zweiten zahlen wir nicht? Für Hilfe wäre ich sehr dankbar. Viele Grüße Ronny

Wieso musstest Du dafür gleich etwas bezahlen? Hast Du mal den Zahnarzt danach gefragt? Bei der Kasse solltest Du auf alle Fälle einen Erstattungsantrag stellen, weniger als nichts kann da nicht bei rauskommen. Bist Du normal gesetzlich versichert? Ich geh auch mal davon aus, dass es eine medizinisch notwendige Behandlung war, dann versteh ich das Ganze nicht.

snacke04 
Fragesteller
 24.01.2011, 21:41

hallo Kegus... ja ich bin normaler Kassenpatient... laut der Zahnärztin war diese Methode der Behandlung notwendig (war ne Spezailbehandlung mit Laserdesinfektion, Laserkanalvermessung und sowas alles). Es war ja eine Notfallbehandlung und daher habe ich mich nicht mit der Krankenkassen in verbindung setzen können...

kegus  24.01.2011, 22:12
@snacke04

Autsch. Dann liegt es wahrscheinlich an der Laserbehandlung. Aber wenn es ein Notfall war? Stellt sich nur die Frage, ob das tatsächlich so akut war, dass nicht vorher ein Heil- und Kostenplan eingereicht werden konnte :-( Ich würde es auf alle Fälle bei der Kasse versuchen, wie gesagt, mehr als ablehenen... Wäre aber interessant, wie es ausgeht.

ZES2000  25.01.2011, 14:37
@kegus

@Kegus: Heil-& Kostenpläne gibt es ausschließlich für Prothetik. Das hat mit einer WKB nichts zu tun.

kegus  25.01.2011, 17:05
@ZES2000

Ah ja. Danke für die Info. Wie sieht denn aber das Problem des Fragestellers aus Deiner Sicht aus, scheinst Dich ja auszukennen. Ich meine, die Laserbehandlung ist ja nicht direkt die erste Behandlungsmethode bei so einem Fall, macht ja nicht jeder Zahnarzt, soviel weiß ich schon mal. Ist es zuzahlungspflichtig, weil Spezialbehandlung? Dann müsste der Patient doch aber darauf hingewiesen werden, d.h. der Fragesteller hätte wissen müssen, was ihm blüht.

kegus  25.01.2011, 17:07
@kegus

Okay, ich hätte erst dem gesamten Thread lesen sollen. Weiter oben wurde die Frage bereits beantwortet.

ZES2000  25.01.2011, 17:44
@kegus

Der Patient muss natürlich vorher auf die Kosten hingewiesen werden und das möglichts schriftlich bestätigen. Eine reine Schmerzbehandlung wird immer vollständig von der Kasse gezahlt. In diesem Fall wurde aber -anscheinend- weiterbehandelt. Grüße ZES (Zahnarzt ;-) )

kegus  25.01.2011, 21:10
@ZES2000

Wenn ich das ganze hier noch mal zusammenfasse, dann heißt das für den Fragesteller also, entweder er hat einen Behandlungsvertrag unterschrieben und die Kasse wird nichts erstatten oder er ist nicht entsprechend aufgeklärt worden und muss dem Zahnarzt eigentlich nichts bezahlen. Richtig? Blöd nur im zweiten Fall, wenn er schon gezahlt hat. Dann kann es wohl passieren, dass er am Ende noch einen Anwalt braucht.

ZES2000  26.01.2011, 12:32
@kegus

Also ich war natürlich nicht mit dabei und kann den Fall nur von der Ferne und den Schilderungen einer Partei beurteilen. Den Teil, den die Kasse zahlt, rechnet der ZA direkt mit ihr ab. Über die restlichen 260€ muss der Patient vor der Behandlung aufgeklärt wurden sein. Entweder vertraut der ZA dann auf die Zahlungsmoral des Patienten oder er läßt es sich schriftlich bestätigen. Letzteres machen viele Zahnärzte nicht, da sie sich eben als Ärzte sehen und nicht von den Kassen in die Rolle eines Verkäufers gedrängt werden wollen, weil diese die Behandlungskosten nicht vollständig übernehmen wollen. Ob im letzte Fall der Gang zu Anwalt lohnt, weiß ich natürlich nicht. Schließlich hat die ZÄ ja auch eine Leistung erbracht. Grüße, ZES