Beschwerde oder rechtliche Schritte gegen Kinderlärm möglich?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Liebe Mieterin,

was Sie beschreiben ist natürlich nicht schön. Es ist erwiesen, daß anhaltende Lärmbelästigung krank macht, sowohl psychisch als auch irgendwann körperlich. Dabei spielt es keine Rolle ob es objektivierbarer Lärm ist oder von Ihnen so empfunden wird. Ihr Körper und Ihre Psyche lassen sich nicht von Gesetzen regulieren.

Leider unterliegt das deutsche Mietrecht den Regularien unserer Politiker. Diese sind keine Experten, weder für baurechtliche Fragen noch interessiert es sie ob man mit Mietobjekten vernünftige Renditen erzielen kann, sie wollen schlichtweg ihre Wahlen gewinnen. Deshalb setzen sie auf Emotion.

Die Gesetze zum Kinderlärm wurden zugunsten der Familien geändert was bedeutet daß die Kinder fast Narrenfreiheit besitzen. Ruhezeiten, aufgeräumte Hauseinfahrten und Eingänge, ein schön angelegter französischer Rasen - das war gestern. Natürlich wird das später Folgen haben. Wenn sich die lieben Kleinen in keine Hausgemeinschaft integrieren lernen wird es später im Betrieb auch schwierig werden, nur das hilft Ihnen als Mieterin nichts!

Neben dem inzwischen leider geänderten Bundesemissionsschutzgesetz gibt es aber andere Wege solche Familien auf den Pfad der Tugend zurückzubringen. Ich würde mit dem Vermieter sprechen, dem im eigenen Interesse daran gelegen ist daß das Haus nicht abgewohnt wird und sich die anständigen Mieter darin wohlfühlen. Wenn dieser das Gespräch mit der Familie gesucht hat müssen halt die Folterinstrumente herausgeholt werden. Das Potential für Mieterhöhungen muß optimalst ausgeschöpft, die Einhaltung der Schönheitsreparaturen regelmäßig kontrolliert werden. Eine Begehung des Mietobjektes soll jährlich stattfinden zu einer Zeit wo es der Familie erkennbar nicht paßt. Stellt die Familie den Kinderwagen in den Hausgang ist sie mit Verweis auf die Hausordnung abzumahnen. Geht sie gegen die Hausordnung anwaltlich vor und wird das Dokument für ungültig erklärt muß der Vermieter eine feuerpolizeiliche Begehung stattfinden lassen, dann ist der Kinderwagen auch weg!

Wenn das Baby schreit kann man natürlich nichts machen da es noch nicht sprechen kann. Ist die Mutter aber überhaupt nicht fähig das Kind zu beruhigen wäre auch eine dezente Drohung mit dem Jugendamt eine Überlegung wert. Das funktioniert erfahrungsgemäß und ich würde es so platzieren wenn wieder Artikel über Mißbrauch in Heimen in der Zeitung stehen.

Ich hoffe Ihnen ein bißchen geholfen zu haben und wünsche Ihnen daß Sie schon bald wieder ruhig schlafen können!

LG Kraftlackel

Säuglingsgeschrei muß Du hinnehmen, vor Gericht hast Du keine Chance.

Du warst auch mal ein baby und hast rumgeschrien und ich glaube nicht dass dich deswegen jemand verklagt hat.. Lass die leute doch einfach in ruhe, wie wärs damit?

Toxic38 
Fragesteller
 11.09.2016, 23:35

Ich habe mir das leider nicht aussuchen können, ob ich existieren soll, oder nicht. Das war nun mal die Entscheidung meiner Eltern, die ich damals nicht beeinflussen konnte. . 

Ich hätte aber auch gern meine Ruhe. Schlaflose Nächte sind nicht angenehm. Daher finde ich, dass auch ich ein recht auf Ruhe habe, genauso wie die dummen Gören😂😂😂

DJFlashD  12.09.2016, 00:51

ja du hast ein recht auf ruhe aber was sollen die eltern denn machen? dem kind mit panzertape den mund zu kleben? sagen wir einfach: du hast ein recht auf ruhe aber das kind ein recht auf rumbrüllen.. ich denke mal du gewöhnst dich daran wie sich andere an vorbeifahrende züge ect gewöhnen

Gegen den Lärm der Eltern kannst du etwas tun. Gegen die Geräusche von Säuglingen und Kleinkindern natürlich nicht.

Zum Glück dürfen Kinder so viel Lärm machen wie sie wollen.