Verdachtsdiagnose Myasthenie - Wie jetzt vorgehen?

Hi,

ich (21 Jahre alt) habe ein "Problem", was mich ziemlich belastet. Am Montag war ich mit dem Zug unterwegs, während mir plötzlich das linke Augenlied runterfiel bzw. konnte ich es nur mühselig aufhalten, darauffolgend kamen noch Beschwerden, wie: Schwindel und ein Kribbeln in der Zunge. Der Zustand hielt ca. 5-10 Minuten an. Ich bin dann aufgestanden, nach einer Minute hielt der Zug an einem Bahnhof und dort habe ich den Notruf abgesetzt.

In der Klinik waren die Symptome komplett rückläufig und mir ging es dort auch wieder total gut , bzw. um einiges besser. Es wurden verschiedene Tests gemacht, z.B Belastungstests usw. Man wollte mich dort da behalten und besprach auch, dass man die Verdachtsdiagnose Myasthenie hätte. Der Oberarzt meinte dort zu mir, dass es eine ganze Kette an Untersuchungen geben wird, um das herauszufinden, die man besser stationär machen sollte. Ich verblieb so, dass ich die Weiterreise wahrgenommen habe, um mich diesbezüglich noch etwas mehr zu informieren, was auf mich zu kommt, das etwas sacken zu lassen und ggf. auch eine Klinik ausfindig zu machen, die sich darauf etwas "spezialisiert hat" sowie das Organisatorische vorher abzuklären, mit dem Aufenthalt und meiner Arbeit.

Nun erging es mir seit Montagabend nicht so gut. Mein Kopf fühlt sich so an, als ob ich einen kleinen Druck dort habe. Kraftmäßig bin ich seit Montag auch nicht mehr so unterwegs, wie es vor dem Vorfall war. Also ich bin schon etwas "schwummerig" auf den Beinen. Es hat sich bis heute leicht gebessert, in den letzten 1-2 Tagen. Jedoch muss ich sagen, dass ich mir gerade Informationen über die Verdachtsdiagnose angeschaut habe und danach erging es mir wieder sehr, sehr schlecht - vielleicht auch ein psychischer Zusammenhang?

Nun wollte ich mich bei euch informieren, wielange ich im Krankenhaus sein müsste, damit das alles abgeklärt werden kann? Unter anderem frage ich mich auch: Bringt es etwas, wenn ich am Freitag in eine Klinik gehen würde? Denn das Wochenende steht ja fast vor der Tür...

Ich bedanke mich recht herzlich im Voraus bei euch!

Die besten Grüße!

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In erster Linie besteht die Behandlung der Myasthenie in der Behandlung der Ursache, der Autoimmunerkrankung. Cortisonpräparate führen in den allermeisten Fällen zur Besserung. Das Cortison wird kurzfristig hoch dosiert gegeben, meist im Krankenhaus, da sich zunächst die Symptome verschlechtern können. Nach einigen Wochen wird die Dosis nach und nach reduziert, man spricht dann von "Ausschleichen". Häufig wird dem Patienten auch zur operativen Entfernung der Thymusdrüse geraten.

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total op wäre das beste und schmerzt nicht

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Zur Info von einem Anwalt.

Diese Antwort bekam
ich von einem Anwalt

Sehr geehrter Herr xxxx

an erster Stelle will ich auf die
theoretische Möglichkeit verweisen, dass die Sozialbehörde bezüglich Laptop und Fernseher behaupten könnte, es handele sich nicht mehr um zu verschonende angemessenen Hausrat im Sinne des § 90 Abs. 2 Nr. 4 und Sie daher zum Erwerb günstigerer Geräte drängen könnte.

Was angemessen ist, hängt von Ihren
bisherigen Lebensumständen ab.

Außerdem ist aber auch zu berücksichtigen, dass die Verwertung der Gegenstände solche Kosten verursachen würde bzw. so einen geringen Erlös einbringen könnte, dass die Behörde evtl. ohnehin keinen „Gewinn“ daraus erzielen würde.

Ich gehe davon aus, dass Ihnen die Dinge in der Praxis ohne weiteres belassen werden, wollte Sie aber über alle Eventualitäten aufklären.

Aus dem Schonvermögen können Sie nach freiem Belieben Geldgeschenke machen.

Wenn allerdings erst infolge der Schenkungen nur noch das Schonvermögen (2.600,00 €) vorhanden wäre, so könnte die Sozialbehörde grundsätzlich auf Ihren Anspruch nach § 528 BGB zurückgreifen:

Denn soweit man infolge einer Schenkung selbst nicht mehr in der Lage ist für seinen Unterhalt zu sorgen, kann man eine Schenkung wieder zurückfordern.

Diesen Anspruch kann die Sozialbehörde auf sich überleiten und unabhängig von Ihren Wünschen dazu geltend machen.

Dies gilt allerdings infolge von § 534 BGB nicht für sogenannte Pflicht- und Anstandsschenkungen.

Eine Pflichtschenkung muss durch eine über die allgemeine Nächstenliebe hinausgehende, in den konkreten Umständen des Einzelfalls wurzelnde sittliche Pflicht getragen, nicht nur sittlich gerechtfertigt, sondern sittlich geboten sein.

Vermögen, Lebensstellung der Beteiligten und ihre persönlichen Beziehungen sind zu berücksichtigen.

Beispiele sind die Unterstützung nicht unterhaltsberechtigter Verwandter (Geschwister) wie die Belohnung einer unter schweren persönlichen Opfern erbrachten Pflegeleistung.

Eine Anstandsschenkung ist anzunehmen, wenn sie nach den Anschauungen der sozialen Gruppe des Schenkers nicht unterbleiben
kann, ohne dass der Schenker an Achtung und Ansehen verliert.

Hierzu sind gebräuchliche Gelegenheitsgeschenke und übliche Geschenke unter Verwandten (Geburtstag,Kommunion/Konfirmation, Hochzeit, Weihnachten, Jubiläum, Einladung) zu rechnen.

Eine belohnende Zuwendung ist eine Anstandsschenkung, sofern sie nicht erheblich über das von dem Beschenkten als Ausgleich für seine eigenen Leistungen erwartete Maß der Freigebigkeit hinausgeht.

Leider kann ich Ihnen also keine genauen Zahlen nennen es ist eine Einzelfallentscheidung, die je nach den Lebensumständen zu vollkommen verschiedenen Werten führt.

Eventuell könnte es –um Ärger zu vermeiden – sinnvoll sein mit der Sozialbehörde dazu Rücksprache zu halten. Allerdings muss Ihnen dabei natürlich bewusst sein, dass diese sicherlich eher die eigenen (finanziellen) Interessen im Auge hat, als die Ihren.

wenn Sie dieselben Schenkungen seit Jahren vorgenommen haben und auch andere in Ihrem sozialen Umfeld Schenkungen in ähnlicher Höhe
und an einen ähnlichen Personenkreis tätigen, wird man davon ausgehen können, dass es sich um Anstandsschenkungen handelt.

Wie gesagt, kann ich Ihnen leider keine absolute
Grenze nennen, da diese von den Einzelfallumständen abhängt.

Leider kenne ich auch die Praxis der örtlichen
Sozialbehörden nicht, sodass ich Ihnen nicht sagen kann, bis zu welchen
Beträgen sie keine weiteren Nachforschungen anstellen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt

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Ergänzung zu meiner Frage: Ich bin über 65 und GdB 100% Kennzeichen G mit Begleitperson, aber in keiner Plegestufe, da ich mich noch selbst versorgen kann.

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Ich würde behaupten Odomos ist der beste Insektenschutz. Benutze diese Creme schon seit Jahren in Indien mit bestem Erfolg. Da die Creme auch für Kleinkinder empfohlen wird, ist dieses das Mittel 1. Wahl. Wenn die Biester noch hartnäckiger zuschlagen, kann man zusätzlich in Räumen den Elektrokiller verwenden.- in Steckdose- Beides gibt es in allen Läden recht preisgünstig kaufen. Habe noch nie Insektenschutz von Deutschland mitgenommen. Am besten ist immer noch das Moskitonetz, aber das kann man nicht den ganzen Tag überhängen.

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