Nabend, nach Heilmittelrichtlinie darf der Arzt insgesamt 10 mal Massage verschreiben, wobei auf dem ersten Rezept höchstens 6 mal Massage und auf dem evtl erforderlichem Folgerezept nur noch 4 stehen dürfen. Wie in den Vorantworten bereits beschrieben, gilt dies nach Heilmittelrichtlinie nur für Verordnungen innerhalb des Regelfalles. Außerhalb des Regelfalles, können auch noch weitere Massagen verordnet werden, die muss der Arzt dann allerdings ankreuzen und medizinisch begründen. Das Rezept muss dann von der Krankenkasse genehmigt werden, es sei denn die Kasse verzichtet generell auf Genehmigungen. Ansonsten gilt die Regel mit 12 Wochen Pause zwischen den Verordnungen. Ob es tatsächlich in deinem Fall Sinn macht, wenn du bereits 1 Jahr Rückenschmerzen hast, nur Massage zu erhalten, sei dahin gestellt. Langfristig währe Krankengymnastik, ob nun als Einzelbehandlung oder Gruppenbehandlung sinnvoller. Gute Besserung und viel Erfolg

...zur Antwort

Die Regelbehandlungszeit richtet sich nach der Verordneten Leistung. Die Krankenkasse vergütet eine Krankengymnastik für 15 bis 20 Minuten. Jede Minute länger, auch Anmeldung, Termine machen, an - und auskleiden, geht auf Kosten des Physiotherapeuten. Eine Massage wird mit 15 Minuten vergütet, eine Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage mit 25 bis 35 Minuten. Manuelle Lymphdrainage wird sogar minutengenau auf dem Rezept angegeben, je nach Diagnose 30 - 45 - oder sogar 60 Minuten. Unterschiede zu den Behandlungszeiten liegen tatsächlich in der zeitlichen Planung der Physiopraxis. Bezahlt wird nur die Vorgabe durch die Krankenkasse, egal ob der Therapeut sich für die Behandlung wie hier z .B. gefragt, bei der KG 15 oder 30 Minuten Zeit nimmt. Für den ärztlich geforderten Therapiebericht erhält der Therapeut anschließend die Vergütung von 56 Cent, welches seit neuem nicht mal mehr die Portokosten deckt.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.