Welche Kriterien müssen für die Beantragung einer Pflegestufe 1 erfüllt sein?

3 Antworten

Eine Schwerbehinderhung an sich bedingt keine Pflegestufe.

Auch nicht die schwere einer Krankung ist bedeutend für eine Pflegestufe.

(beispiel du kannst Krebs haben und voll mit Metastasen sein, solange du dich selbst wäscht, selbst essen kannst und selbst läufst, eigenständig zur Toilette gehst gibt es keine Pflegestufe)

Einzig der aus der Erkrankung resultierende tgl. Hilfebedarf durch Dritte bedingt eine Pflegestufe.

Um in eine Pflegestuf ab Pflegestufe 1 zugelangen, sind tgl. mind. 46 min. Hilfe direkt am Körper bei der Grundpflege, der Ernährung ( Kochen - einkaufen zählt nicht dazu),  der Mobilität und den Ausscheidungen erforderlich. Zusätzlich müssen tgl. mind 45 min Hauswirtschaftliche Hilfen erforderlich sein.

Dann gibt es noch die Pflegestufe Null, diese erhalten Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, die an Demenz, geistiger Behinderung oder psychischer Erkrankung leiden und dadurch einen deutlich erhöhten Betreuungs und Beaufsichtigungsbedarf haben, die Voraussetzungen der Pflegestufe 1 jedoch nicht erfüllen.

Das kannst du lesen in den Begutachtungsrichtlinien der GKV

Ausführliche Beratung und Hilfe zum Pflegestufenantrag bekommst du bei jedem ambul. Pflegedienst und dem Pflegestützpunkt in deiner Nähe.

Zur Pflegestufe schaue einmal hier:

http://www.pflegestufe.info/pflege/pflegestufe_1.html

Oft spricht der Versicherte und der MdK nicht die gleiche Sprache, das zur Folge hat, dass Pflegebedürftige häufig viel zu niedrig eingestuft werden und entsprechende Hilfen fehlen.

Ein Beispiel: „Kann Ihre Mutter allein essen?“, wird vom Medizinischen Dienst gefragt. Die Mutter ist dement, motorisch ist sie durchaus in der Lage, allein zu essen. Also antwortet die Tochter mit „Ja“. Was sie nicht sagt, weil sie danach nicht gefragt wird: Dass ihre Mutter nicht am Tisch sitzen bleibt, nachdem sie ihr das Essen hingestellt hat, dass sie immer wieder aufsteht, herumläuft, andere Dinge tut. Dass sie bis zu einer halben Stunde je Mahlzeit neben ihr sitzen bleibt, sie immer wieder auffordern muss, damit sie überhaupt etwas isst. „20 bis 25 Minuten wären in diesem Falle notwendig“, sagen die Richtlinien. Das Beispiel zeigt: „Es gibt eine große Diskrepanz zwischen den Erfahrungen der Angehörigen und der Sprache des Medizinischen Dienstes.“ „Informations-Asymmetrie“ nennen Die Pflegestufen Berater dieses Phänomen.

Die PflegeStufen Berater prüfen die bedarfsgerechte Pflegestufe/Pflegegrad und sorgen für ein faires Pflegegeld. Getreu dem Motto: " Pflege beginnt mit einer bedarfsgerechten Pflegeeinstufung".

Drei Gründe warum Sie uns, Die PflegeStufen Berater, kontaktieren sollten:

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2017 wird von Pflegestufen auf Pflegegrade umgestellt.

www.die-pflegestufenberater.de

kostenfreie Hotline 0800 0 333 111

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