Übernimmt Zahnzusatzversicherung immer die Rechnung?

9 Antworten

Wenn der Gutachter dies ablehnt dann ist das ganze mit den Kronen nach GOZ 2210 zu bezahlen und BEB allso Privat.

Die Zusatzversicherung wird nur greifen wenn der Heil- und Kostenplan von der Krankenkasse genehmigt worden ist sobald dies nicht zum tragen kommt und der Gutachter dies abgelehnt hat dann ist die Zusatzversicherung auch außen vor und Du hast alles selbst zu bezahlen.

Kommt die Krankenkasse doch noch mit einem anderen HKP ins Spiel wird erst die Genehmigung von der GKV eingeholt und danach die Kopie zur Versicherung geschickt zur Kenntnisnahme und Frage der Kostenerstattung. Da Du im ersten Jahr bist bezahlt Sie auch nicht so viel da Du ein Jahreslimit hast.

Kommt drauf an, was genau im Vertrag steht.

  • Falls bei Vertragsabschluss diese Behandlung schon angedacht oder absehbar war, zahlt die Versicherung gar nichts
  • In den ersten Jahren zahlen die Versicherungen I.d.R nur einen (gestaffelten) bestimmten Maximalbertrag. Bist du darüber, zahlen die auch für weitere Behandlungen nichts mehr.
  • Nach 7 Monaten müssen auf einmal 6 Kronen gemacht werden. Da wird die Versicherung sicherlich sehr genau prüfen. Das ist schon mehr als auffällig, dass bei Vertragsabschluss die Behandlungen nicht vorraussehbar oder angedacht waren.

Wenn die Versicherung überhaupt zahlt, dann insgesamt nur (für alle 6 Kronen zusammen) den Maximalbertrag im ersten Versicherungsjahr. Da musst du im Vertrag lesen, wie hoch der ist.

Du reicht der Versicherung den Kostenvoranschlag ein. Die prüfen den und geben dir dann Bescheid, ob und voraussichtlich wieviel sie erstatten. Wenn ja, dann reicht du nach der Behandlung die Originalrechnung ein und du bekommst dann je nach Vertrag erstattet.

Wenn ich das richtig verstehe, willst du dir aus rein ästhetischen Gründen 6 gesunde Zähne abschleifen lassen, um sie dann zu überkronen. Kein Wunder, dass der Gutachter das ablehnt.

Hole dir auf jeden Fall eine Zweitmeinung ein, bevor du dich auf eine solche Konstruktion einlässt. Sechs gesunde Zähne schleift ein verantwortungsbewusster Zahnarzt nicht einfach ab, wenn das nicht unbedingt notwendig ist (was ich natürlich nicht einschätzen kann). Ich kann mich der Meinung von @Deichgoettin nur anschließen, die dir vor 3 Stunden geantwortet hat.

Die private Zusatzversicherung hat unterschiedliche Vertragsinhalte. Viele übernehmen nur einen Teil der Kosten nach vorheriger Bewilligung der Krankenkasse - dann bekommst du auch von dort nichts.

Frage den Versicherungsvertreter, ob du in dem Fall Aussicht auf Bezuschussung hast.

Nein, die übernehmen natürlich nicht immer die Rechnung. Genau genommen tun sie das nie. Sie erstatten einen Teil des Rechnungsbetrags gemäß der vertraglichen Vereinbarungen.

Wie läuft denn der Prozess mit einer zahnzusatzversicherung ab?

Und du bist nie auf die Idee gekommen dies VOR Abschluss des Vertrags zu klären? Nimm Kontakt zu dem Vermittler auf bei dem du den Vertrag geschlossen hast, dafür ist er ja da.

Im übrigen habe ich so das Gefühl, dass du gar nichts bekommen wirst und die Versicherung vom Vertrag zurücktreten wird, weil du bei der Beantragung bei den Gesundheitsfragen gelogen hast. Zumindest wirst du dich auf seeeehr genaue Nachfragen gefasst machen müssen, wenn du jetzt 6 Kronen brauchst aber vor 7 Monaten deine Zähne einwandfrei waren...

Hee was hier wieder sinnlos geschrieben wird, meine Zähne sind gesund aber im vorderen oberen Bereich habe größere Lücken die ich schließen möchte

@dilosh

Was du möchtest, interessiert die Versicherung aber nicht.

@dilosh

Also sind die Zähne nicht gesund. Und beim Antrag wurde ausdrücklich gefragt ob es Zahnlücken gibt. Bei mehr als 3 wäre der Vertrag abgelehnt wurden. Ach übrigens schließen Kronen keine Lücken, also kann da ja auch was nicht stimmen...

Was nun also vermutlich passiert:
Die Versicherung tritt vom Vertrag zurück, du hattest nie Versicherungsschutz und hast die Prämie für 7 Monate vollkommen umsonst bezahlt. Gratulation!

Du solltest den Vermittler bei dem der Vertrag geschlossen wurde in den Hintern treten. Falls du aber (was ich vermute) das auf eigene Faust gemacht hast...tritt dich selber in den Hintern.

@NamenSindSchwer

Was los mit euch ?!😂 ich saß vor dem versicherungs Vertreter und habe mit ihm zusammen den Vertrag ausgefüllt und wahrheitsgemäß die Fragen beantwortet ich habe eine Zahnlücke von 8 mm und die 6 Kronen diesen dafür das wenn die Kronen bei zb 4 Kronen oder 2 Kronen nicht zu breit aussieht.

@dilosh

Dann ist ja alles bestens. Stelle alle weiteren Fragen dem Vermittler, der erklärt dir auch wie das mit der Einreichung der Rechnung funktioniert.

@dilosh

Achja: Solltest du tatsächlich etwas bekommen ist der Betrag auf 400€ gedeckelt.

@dilosh
Hee was hier wieder sinnlos geschrieben wird, meine Zähne sind gesund aber im vorderen oberen Bereich habe größere Lücken die ich schließen möchte

Völlig richtig:  Du schreibst hier völlig sinnlose Texte.

Entweder liegt bei dir eine Zahnfehlstellung vor, oder du hast Zahnlücken und dies ist  im Antrag anzugeben.

Oben habe ich dir mal zur Verdeutlichung die Fragen aus deinem Antrag noch mal aufgeschrieben.

Und ich vermute, dass du die Fragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet hast.

@Apolon

erstmal Lesen lernen dann schreiben bitte, zum 10ten mal es liegt eine Zahnfehlstellung vor und der Antrag wurde von einem Berater zusammen mit mir ausgefüllt. Also von daher mach ich mir keine Sorge über meine Aussagen oder sonst was

@dilosh

Dem "Berater" ist das doch jetzt vollkommen egal. Der wollte seine Provison kassieren. Jetzt kannst du zusehen, wie du weiter zahlen darfst und trotzdem keinen Leistungsanspruch für diesen Fall hast.

@dilosh

Du schreibst absoluten Unsinn.

Ich wiederhole mich nicht gerne, aber wo willst du bei einer Zahnfehlstellung 6 Zähne überkronen?

Bei einer Überkronung von 6 gesunden Zähnen, zahlt weder die gesetzliche Krankenkasse, noch eine private Zusatzversicherung.

Die Kosten wirst du selbst übernehmen müssen.

Wenn ich Deine Frage

https://www.gutefrage.net/frage/gutachter-wegen-zahnersatz?foundIn=user-profile-question-listing

lese, wundert es mich nicht, daß die AOK diesen HKP abgelehnt hat. Du willst Dir gesunde Zähne aus ästhetischen Gründen überkronen lassen! Kosmetische Korrekturen/Behandlungen zahlen die KK nicht.

Aus diesem Grunde wirst Du auch keinen Zuschuß der Zahnzusatzversicherung bekommen. Aber es ist ratsam, den Versicherungsvertrag durchzulesen.

Zusatz: Ich rate Dir dringend, Dir eine Zweitmeinung eines anderen Zahnarztes einzuholen. Man kann die Lücke auch anderes schließen als mit - in diesem Falle - 6 Kronen. M.M.n. ist dies eine Behandlung, die schon an Körperverletzung grenzt - 6 gesunde Zähne beschleift man nicht!!!!!!