Zwangshandlungen (z.B. Waschen, Aufräumen, Horten, etc.) aber auch Zwangsgedanken (Grübelzwänge z.B.) können wenn sie über einen langen Zeitraum sehr quälend sind, sehr wohl als psychische Erkrankung zählen. Im Zweifel würde ich ein Erstgespräch bei einem Psychologen bzw. Psychotherapeuten empfehlen.
LG