Das ist echt knifflig. das hättest Du sofort oder zumindest zeitnah melden müssen. Die BG versteht da wenig Spass bzw. zeigt da wenig Verständnis. Die würde das dann übernehmen müssen. Und da geht es um sehr, sehr viel Geld.
Habe dazu diesen juristischen Rat gefunden: http://www.justanswer.de/anwalt/3mfgp-kann-man-einen-arbeitsunfall-auch-noch-2-3-tage-nach-dem-geschehen.html
Kann Dir da leider nicht viel Hofnung machen, sorry! Melde es aber trotzdem. Ruf direkt die BG an. Versuche es mit Zeugen. Gib es zu einem Anwalt. Rückenerkrankungen bei Altenpflegern hielte ich für pausibel. Aber es wird wahrscheinlich sehr schwierig nachzuweisen sein. Will Dich wirklich nicht entmutigen, aber setz ncht zuviel Hoffnung rein...
Oder warte bis zum nächsten Vorfall und melde es dann sofort (GANZ WICHTIG: Eintrag in das kleine Büchklein für Arbeitsunfälle der BG, liegt oft im ErsteHilfeKasten aus - UNBEDINGT MACHEN!!) und lass Dir gleich ein ärztliches Attest geben.