Leinenzwang verordnet vom Jäger - darf der das?

22 Antworten

Die untere Naturschutzbehörde, meist ansässig bei der Kreisverwaltung, kann einen Leinenzwang für bestimmte Gebiete oder den ganzen Landkreis (selten) erlassen.

Desweiteren kann die Ordnungsbehörde der Stadt oder der Gemeinde einen Leinenzwang erlassen.

In Naturschutzgebieten besteht immer Leinenpflicht.

Tja, diese Frage kann man nicht einfach so mit ja oder nein beantworten. Dazu müsste man erstmal den genauen Status des Jägers kennen. Ist er Inhaber eines Begehungsscheines, ist er Jagdpächter oder ist er angestellter Berufsjäger? Als Begehscheininhaber oder Pächter darf er es nicht. Als angestellter Berufsjäger aber sehr wohl. Ohne Kenntnis des genauen Status ist es nicht möglich, dir eine vollständig richtige Antwort zu geben.

shark1940 
Fragesteller
 25.02.2012, 10:06

Er ist kein Berufsjäger, er ist Pächter. Ob er Inhaber eines Begehungsscheines ist, weiß ich nicht

Während  der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit im Wald sind freilaufende Hunde nicht in Ordnung und in der übrigen Zeit sollte ein freilaufender Hund das Wild nicht aufschrecken - d. h. der Hund muss im Einflussbereich des Halters bleiben und auf Kommandos des Halters hören.

Zum Beispiel gilt in Niedersachsen folgende Vorschrift:

Daher hat das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit für den Zeitraum vom 1. April bis zum 15. Juli festgelegt. Das Landwirtschaftsministerium bittet Hundebesitzer, dem Leinenzwang in diesem Zeitraum nachzukommen und ihre Hunde nur noch angeleint in der freien Landschaft zu führen. Zur freien Landschaft gehören nach § 2 des NWaldLG neben den Flächen des Waldes auch die der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen.

Streuende, wildernde oder auch nur stöbernde Hunde können eine tödliche Gefahr insbesondere für Jungtiere werden, denn im Falle einer empfindlichen Störung stellen wildlebende Tiere vielfach die Versorgung ihres Nachwuchses ein.

Oder Kommunen geben Zeiträume vor.... und in Naturschutzgebieten ... gelten ebenfalls besondere Regeln

Hinweisschilder sind ebenfalls zu befolgen, z. B. in Parkanlagen, Naturschutzgebieten.

Der Jäger hat keine gesetz- oder ordnungsgebende Gewalt. Dafür sind in Deutschland immer noch die Parlamente zuständig. Es besteht nur in bestimmten geschützten Waldgebieten (z.B. Naturschutzgebieten) und zur Brut-, Setzzeit Leinenzwang, damit die Hunde die jungen Tiere nicht beunruhigen. Das kann dann aber schon bis Juni der Fall sein. Erschossen werden darf der Hund nur, wenn er sich nachweißlich nicht im Einflussbereich des Herrchens befindet und beim Wildern erwischt wird. Schwierig mit der Nachweißbarkeit! Für Raserei im Wald ist das Ordnungsamt zuständig. Netterweise ist ja in BAWÜ das Forstamt dem Bürgermeister eines Landkreises unterstellt, so dass hier die Wege recht kurz sein dürften. Dann würde ich auch schon mal die oberste Jagdbehörde (Ministerium) in Kenntnis setzen, mal nachfragen. Beschwerde kann man auch an den Verpächter richten.

http://www.dogs-magazin.de/pdf/dogs200706_Recht.pdf

Schau mal vielleicht hilft dir der Link weiter. Es kommt ganz darauf an, in welchem Bundesland du lebst. Also hier in Berlin herrscht in Wäldern strickter Leinenzwang.

LG spieli