Hallo Cookie,
auch von mir ein Lob, dass du bei einer Beratungsstelle bist, ich kenn das selbst von mir, dass dieser Weg dorthin alles andere als leicht ist. Den Weg selbst dorthin habe ich auch über die Schule gemacht, über eine Lehrerin meines Vertrauens.
Es ist jedoch wichtig, dass du nicht allzuviel erwartest. Sie kann dir zuhören, und was natürlich auch praktisch ist, Verständnis zeigen, wenn du dich nicht mehr konzentrieren kannst. Bei mir war es aber so, dass nach 3 Gesprächen nicht mehr wirklich was passiert ist, weil ich das Gefühl hatte ich nerve sie mit meinem Problem (mitlerweile diagnostizierte Depressionen).
Später kam es soweit, dass der Schulleiter zuhause anrufen musste, da die Vertrauenslehrerin nicht anderes handeln konnte (ich hatte ihr mehr als klar angedeutet, dass ich nicht mehr weiter kann und möchte). Nun wissen es meine Eltern, aber es ist nichts weiter passiert als dass mich meine Mutter mal schräg anguckt - vorallem die Arme nach SVV Narben absucht.
Nun wusste es auch die Tutorin - bin jetzt in die 12. gekommen. Sie hat mich immer unkonzentriert im Unterricht erlebt, es ist ihr aufgefallen. Ich hab es ihr dann gebeichtet als sie mich auf die geistige Abwesenheit angesprochen hat und war auch ganz froh drum. Dank ihr bin ich nun bei der Beratungsstelle, weil sie nicht locker gelassen hat. Jetzt ist sie in Mutterschutz gegangen und wir schreiben weiter E-Mails und sie erkundigt sich, wie es mir geht - obwohl ich nie wieder bei ihr Unterricht haben werde.
Du musst je nach deiner Situation abschätzen können, wie sinnvoll das bei dir ist. Ich bin froh es gemacht zu haben. Auf der anderen Seite tut es weh, wieder eine Vertrauensperson aus dem greifbaren Kreis verloren zu haben. Sie sollte dir als Pädagogin zuhören - egal warum. Aber gerade in deiner schwierigen Situation ist das sehr wichtig. So hat man im Notfall immer eine Absicherung parat. Ich kenne auch Fälle, wo Lehrerinnen ihre Handynummern weitergereicht haben mit den Worten, man könne zu jeder Uhrzeit anrufen wenn etwas sei. Aber das finde ich persönlich schon etwas krass.
Also, lange Rede, kurzer Sinn: Wenn du ein gutes Gefühl hast, sag es ihr.! Bedenke aber, dass du das nie wieder zurück nehmen kannst. Was mir grad noch einfällt, es wäre sogar ganz gut, wenn sie es weiß. Man hat für sich selbst dann immer noch im Hinterkopf, es gibt da jemanden, der nimmt das (hoffentlich) ernst und hat mich im Auge. Sollte sich dein Zustand verschlechtern unterliegt sie allerdings nicht der Schweigepflicht und muss im Notfall auch deine Eltern benachrichtigen - auch wenn die nichts unternehmen. Dann tut es nämlich das Jugendamt..
Ich wünsch dir alles gute für die Zukunft.! :)
LG, Vanni.