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Alles FALSCH !!
Überweisungen sind quartalsübergreifend gültig. Geregelt ist dies in Anlage 2 (Vordruck-Vereinbarung) zum Bundesmantelvertrag Ärzte. Dort heißt es ausdrücklich: "Beginnt der auf Überweisung tätige Arzt seine Behandlung erst im Folgequartal, kann der ausgestellte Überweisungs-/Abrechnungsschein verwendet werden, sofern die Gültigkeit der Krankenversichertenkarte nicht überschritten ist."
Bedeutet für Sie: Wird der Überweisungsnehmer erst im Folgequartal tätig, ist die ausgestellte Überweisung trotzdem gültig. Sie müssen jedoch Ihre gültige Versichertenkarte oder einen anderen gültigen Behandlungsausweis vom zuständigen Kostenträger (also wenn Sie bei uns versichert sind, von uns) mit vorlegen.