Du widersprichst dir ein bisschen. "Pflicht" klingt für mich so, als würde man auch dann zum Organspender wenn man ausdrücklich "Nein" angekreuzt hat. Aber du scheinst davon zu sprechen, was bei Abwesenheit eines Organspenderausweises die Grundannahme sein sollte. Aus Angst davor, bei der Organentnahme die Schmerzen noch zu spüren, will ich mich nicht als Spender zur Verfügung stellen. Daher tendiere ich dazu, dass man per Default als Nichtspender angesehen wird. Dagegen spricht, dass die meisten Leute die auf der Strasse gefragt werden, eigentlich für eine Organspende wären, aber meist bisher einfach vergessen haben einen Ausweis auszufüllen. So ein Gesetz würde dafür sorgen dass die Grundannahme eher der Mehrheitenmeinung entspricht. Dagegen spricht aber wiederum, dass die meisten Menschen nicht über die Risiken informiert sind, die eine Zustimmung für sie hat. Also ist es wohl nicht wirklich eine freie informierte Meinung. Und dass Touristen aus anderen Ländern davon überrascht werden dass sie einen Nicht-Spender-Ausweis brauchen, ist auch nicht in Ordnung. Würde es eine solche Regelung geben, sollten Ausländer vielleicht davon ausgeschlossen werden.

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Es ist mir unverständlich, dass hier einige der Meinung sind, wer Schmerzmittel anfordere solle die Organspende gleich ganz seinlassen. Durch diese Einstellung dürfte es gleich viel weniger Organspender geben. Vorsichtsmassnahmen sind nie etwas schlechtes. Ein wahrer Wissenschaftler versteht, dass wir nichts mit Sicherheit wissen, und begrüsst solche Vorsichtsmassnahmen, die ein implizites Eingeständniss sind, dass wir etwas nicht mit Sicherheit wissen, statt sie zu verteufeln als ebenjenes.

Selbst wenn es medizinisch unnötig sein sollte, kann es doch nicht schaden, oder? Die Folgen der Entscheidung treffen schliesslich nicht den Arzt, sondern den Spender, der im schlimmsten Fall unsägliche Qualen erleiden muss. Deshalb sollte die Entscheidung bei demjenigen liegen, der das Risiko trägt, auch wenn der andere sachkundiger ist.
Der Spender kann ja auch festlegen dass die Narkose aus seiner eigenen Kasse bezahlt wird, sofern er nicht pleite ist.

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