Leergutbon / Pfand einlösen an der Kasse

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Sheera, DU bist NICHT verpflichtet, der Kassierperson, irgend welche Auskünfte (z.B. wann erhalten oder wie alt der Bon ist) zugeben! Eine einfache "wortlose" Abgabe ist durchaus normal und rechtens! Die Scanner der Kasse erfassen die Daten (wann, wo erhalten, Betraghöhe, ....) automatisch immer. Der Leergut-Bon ist ein korrektes Zahlungsmittel, in dem dort erhaltenen Geschäft - also Geld-Gleichwertig. Es ist somit rechtlich, KEIN Unterschied zwischen Geld und Bon. Leergutbon muss an der Kasse angenommen werden, wenn nicht am Ausgabe-Automaten eine andere Auszahlungs-Stelle bekannt gegeben wird. Leergut-Bon müssen auch verschmutzt oder verblichen angenommen werden, ausser die Daten sind absolut nicht mehr Lesbar. Scanner-Kassen, die Bons nicht mehr lesen koennen, verlieren nicht den Wert - die Kassierperson muss diese manuel lesen und eingeben (verrechnen/auszahlen). Ist nicht klar und deutlich eine Zeitbefristung für die Einlösung des Leergut-Bon dem Kunden VOR der Nutzung des Leergut-Automaten ersichtlich, dann muss der Bon zeitlich unbegrenzt angenommen werden! Der Kunde zahlt das Pfandgeld, beim Flaschenkauf, auch nicht zeitlich befristet, sondern dann wann er sie kauft! Eine Begrenzung der Einlösefrist darf NICHT vor einer 3-Jahres-Frist eingeschränkt sein.

Sheera 
Fragesteller
 01.01.2012, 14:56

Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Das Problem hat sich jetzt erledigt, weil ich den besagten Bon leider nicht mehr wieder finden kann. :-( LG Sheera

Ich habe mal Leergutbongs in einem zeitraum von ca. 6 Monaten oder länger gesammelt und dann eingelöst, haben viel Getränke und Essen für eine Party eingekauft, der Preis war 103,83 € hoch, und als ich dann die Leergutbons eingelöst habe, musste ich nur noch 3,65€ zahlen, Das war bei einer EDEKA Handelskette im Norden Deutschlands und ein cooles Erlebnis, also was lernt man draus - man könnte viel Geld sparen wenn man viele Bons sammelt. ;) Kommt aber auf die Handelskette drauf an, aber genau weiß ich das nicht. Lg Sascha

Sheera 
Fragesteller
 14.10.2012, 14:54

Danke Sascha! meiner war vom Marktkauf. Der gehört aber glaube ich mit zu Edeka. hast Du die Bons dann bei der Information (da älter) oder ganz normal beim Zahlen an der Kasse abgegeben?

L G Sheera

Carlos7523  14.10.2012, 17:21
@Sheera

Die Bons habe ich direkt beim bezahlen abgegeben und die Kassiererin war ein bisschen genervt davon, weil sie die Bons nur über das Lasergerät ziehen musste. Hat mich auch gefragt wie lange ich die gesammelt habe und so, aber ärger oder etc, habe ich nicht bekommen. lg

Leergutbons sind nicht zeitlich begrenzt, es sei denn es ist explizit auf dem Bon angegeben, was aber keinen Sinn macht und ich auch noch nicht erlebt habe.

Wenn dir ein Händler die Auszahlung verweigert hast du das Recht dein Leergut (bzw. ersatzweise anderes) zurückzuverlangen, da er dir das Geld so lange schuldig ist bis du den Bon einlöst. Wenn man so will ist der Bon eine Art Schuldschein.

Wie der Händler es dir aber auszahlt (z.B. nur über die Info) bleibt ihm überlassen.

das musst du nicht heimlich machen. die sind nicht zeitlich begrenzt. gebs einfach ab und gut ist.

Die Bons habe ich direkt beim bezahlen abgegeben und die Kassiererin war ein bisschen genervt davon, weil sie die Bons nur über das Lasergerät ziehen musste. Hat mich auch gefragt wie lange ich die gesammelt habe und so, aber ärger oder etc, habe ich nicht bekommen. lg