Zuständigkeitsbereich einer weiteren Beschwerde gegen AOK Rheinland/Hamburg?
Hallo.
Ich habe einen schriftlichen Einspruch (mit Rückschein) gegen einen Ablehnungsbescheid der AOK Rheinland/Hamburg zur Aufnahme einer Krankenkasse-Pflichtversicherung Mitte Februar gemacht und trotz mehrmaliger Erinnerung und schriftlicher Aufforderung bisher keine Antwort erhalten. Welche nächste höhere Instanz wäre für eine Beschwerde zuständig?
Mit freundlichen Grüßen
T. Mengel
Krankenkasse
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