Hallo zusammen,
nehmen wir an, ein Patient hat den vollen Krankengeldbezug erschöpft (78 Wochen), wurde danach ausgesteuert und zur Agentur für Arbeit weitegeleitet und hat dort ALG 1 bezogen, bis dieser Anspruch auf ALG erschöpft war. Zwischen dem Ende des ALG 1 Bezugs und der neuen Beschäftigung lagen knapp 1 Jahr ohne Beschäftigung und ohne jegliche Hilfe vom Staat / Krankenkassen.
Eine andere Erkrankung bzw. Diagnose auf der Krankmeldung tritt während eines Arbeitsverhältnisses auf. Besteht dann wieder Krankengeldanspruch? Ist der Anspruch mit der Blockfrist von 3 Jahren auf eine Diagnose begrenzt oder betrifft dies auch andere Erkrankungen, so dass kein Krankengeldanspruch mehr besteht? Wie lange muss das Arbeitsverhältnis bestehen, um wieder berichtigt für Krankengeld zu sein?
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen!
LG