Wie stellt man fest, ob ein Stoff ein Gefahrstoff ist?
Hallo,
Mich würde mal interessieren, wie man feststellt, ob ein Stoff ein Gefahrenstoff ist. Also woher weis man, dass z.B. Quecksilber schädlich für den Körper und die Umwelt ist. Werden da Zellen vom Gewebe entnommen und anschließend mit dem Stoff übergossen? Oder setzte man lebendige Tiere dem Stoff aus?
Auf eine detailierte Antwort würde ich mich freuen
Gruß kingofflights
2 Antworten
Du wirfst eine sehr interessante Frage auf, allerdings anhand eines sehr schlechten Beispiels.
Quecksilber ist ja nun schon seit Urzeiten bekannt und dass es schädlich ist, weiß man ebenfalls schon seit sehr langer Zeit.
Die interessanten Fragen sind, wie das aussieht mit den abertausenden von Substanzen, die bekannt sind, aber deren Gefährdungspotenzial erst unvollständig oder gar nicht untersucht wurde, und natürlich die ganz neu entwickelten Substanzen und Zubereitungen.
Interessant in diesem Zusammenhang folgender Blog:
http://podcasts.haefeker.org/?p=132
=> "Wenn von niemandem eine Anwendung [für den potenziellen Gefahrstroff] angemeldet wird, dann wird automatisch die Bestimmungsgrenze (LoQ) als Grenzwert festgelegt. Das ist nicht die Nachweisgrenze, sondern der Wert, bei dem die Menge bestimmbar ist.
Wenn eine Anwendung gemeldet wird, dann wird der Grenzwert auf den "Worst Case“ gesetzt, der bei einer Anwendung nach der guten fachlichen Praxis vorkommen kann.
D.h. der Wert wird automatisch so justiert, dass ein zugelassenes Pestizid mit einer zugelassen Anwendung ihn nie reißen kann. Das Fukushima-Prinzip ist in das Verfahren also schon eingebaut."
Die Gefahrstoffverordnung als deutsche Umsetzung der entsprechenden europäischen Richtlinie regelt, dass der Inverkehrbringer eines (Gefahr)-Stoffes diesen entsprechend seiner Eigenschaften zu kennzeichnen hat.
Die Eigenschaften eines Stoffes müssen über standarisierte Tests (z.B. für die Wassergefährdung an Fischen, Daphnien, Algen) nachgewiesen werden (Technische Regeln für Gefahrstoffe - TRGS200, Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe - VwVwS).
Tierschutzrechtliche Aspekte werden hier teilweise berücksichtigt, so werden z.B. Teste auf Hautreizungen an zuvor getöteten Ratten statt.