Wie oft bezahlt eine gesetzliche Krankenkasse eine Psychotherapie?

3 Antworten

Das ist vermutlich eine Entscheidung im jeweiligen Einzelfall, wie oft eine Psychotherapie bezahlt wird.

Falls ein anderer Grund als bei der ersten Therapie vorliegt, kann ich mir vorstellen, dass die Therapie bewilligt bzw die alte verlängert wird.

Zwei Bedingungen müssen erfüllt sein, damit Ihre gesetzliche Krankenkasse (z.B. AOK, Betriebskrankenkassen, Ersatzkassen (BEK, DAK, HEK; KKH, TK) die Kosten der Psychotherapie trägt:

  1. Sie müssen eine behandlungswürdige Störung gemäß den Psychotherapierichtlinien, d.h. eine Störung mit Krankheitswert haben (z.B. Ängste, Depressionen, Essstörung). Die Kosten für Ehe, Lebens- oder Erziehungsberatung werden beispielsweise nicht übernommen.
  2. Der psychologische oder ärztliche Psychotherapeut muss approbiert und bei den Krankenkassen als Psychotherapeut zugelassen sein. In besonderen Fällen erstatten die Krankenkassen auf Antrag die Kosten, die bei privat praktizierenden Therapeuten anfallen (wenn z.B. in angemessener Zeit und räumlicher Entfernung keine Behandler mit Kassenzulassung zur Verfügung stehen).

Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen 100 Prozent des Honorars.

http://www.palverlag.de/Psychotherapie.html

Richtlinien hin oder her, die Entscheidung, ob die Kosten erneut übernommen werden oder nicht hängt stark von der Krankenkasse ab. Ich habe bereits Patienten behandelt, die schon 7 oder 8 Therapien hinter sich hatten bevor sie zu mir kamen. Aber auf der anderen Seite wurde schon bei der ersten Therapie gemurrt und der MDK eingeschaltet, welcher von mir ein Gutachten verlangte, in dem ich ausführlich begründen und rechtfertigen mußte, warum dieser Patient eine Psychotherapie braucht. Diese Gutachten werden natürlich nicht bezahlt. Psychotherapien brauchen Zeit. Nach 25 Sitzungen, egal welches Verfahren, wird nur in wenigen Fällen dauerhafte Stabilität erreicht. Wenn die Krankenkasse jedoch mal absolut nicht zahlen möchte und man aufgrund der psychischen Erkrankung nicht erwerbsfähig ist, kann auch die Rentenversicherung mal zum Kostenträger werden (Rehamaßnahme). Bedauerlicher Weise sind psychische Erkrankungen in der Gesellschaft nicht so anerkannt wie ein Beinbruch oder Schlaganfall. Und da nunmal ein Teil davon die Psychotherapieanträge bearbeitet, wird immer wieder jemand behaupten: "Der/die soll sich mal nicht so anstellen. Antrag abgelehnt." Ich finde es jedenfalls sehr lobenswert, wenn jemand sich eingesteht, daß er/sie eine Therapie/Hilfe braucht. Das ist ein gesundes Zeichen.

Die Frage ist relativ einfach zu beantworten: so lange Du noch nicht gesund (= noch psychisch krank) bist, müssen die Kassen zahlen