Wie erfährt die Krankenkasse vom Gehalt?
Hallo, würde mich freuen wenn jemand Bescheid weiß: Ich bin von Januar bis September als Werkstudentin tätig gewesen. Jan bis März war ich bei der Krankenkasse studentisch versichert, ab April aufgrund von Einhaltung der Verdienstgrenze wieder familienversichert, habe seitdem also nicht mehr für die Krankenkasse gezahlt. War aber trotzdem noch als Werkstudent gemeldet. Das heißt, ich habe die 415 + (1000:9)= 526 nicht überschritten. Nun habe ich mein letztes Gehalt bekommen, welches über 700 Euro beträgt. Scheinbar wurden mir noch Urlaubstage o.ä. bezahlt, denn die Stundenanzahl war im Rahmen. Muss ich jetzt wieder das ganze restliche Jahr nachzahlen oder gibt es da irgendeine Möglichkeit das zu umgehen? Ist halt super ärgerlich, dass es der letzte Monat sein muss und ich als Student bin jetzt natürlich absolut im Engpass wenn ich der KK plötzlich mehrere hundert Euro schuldig bin, zumal ich den Rest des Jahren nur ein bisschen auf Honorarbasis tätig sein werde. Bin für alles dankbar!
4 Antworten
Wenn der Arbeitgeber Dich korrekt als Werkstudentin angemeldet hat, gibt es nichts nachzuzahlen.
Einziges Problem bei Werkstudenten: wenn sie unter 450 Euro mtl verdienen, is nix mit Werkstudent, dann müssen sie als Minijob angemeldet werden - oder die Quittung kommt bei der nächsten Betriebsprüfung. Dann darf er Deine Arbeitnehmeranteile an der KV auch noch rückvergüten.
als Student, der familienversichert ist, hast du nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. zu diesen zählen ua. dass du der Krankenkasse dein Einkommen mitteilst.
normalerweise sind Kassen berechtigt 4 Jahre rückwirkend Beiträge zu fordern. wer allerdings wissentlich die Einkommenssituation verschweigt und daraus Vorteile zieht (kostenfreie Familienversicherung), der hebelt diese 4 Jahre aus. die Beiträge sind dann sogar noch 30 Jahre später nachforderbar.
die Krankenkasse erhält frühestens im nächsten Jahr (Februar/März) die Jahresmeldung des Arbeitgebers, aus der nur hervorgeht, was du über das Jahr verdient hast. auf welche Monate sich das erstreckt und was dieser Betrag alles beinhaltet, erfährt die Krankenkasse nicht. deshalb ist es so wichtig, dass gerade Studenten jegliche Einkommensänderungen sofort mitteilen und nachweisen, damit nicht ständig hohe Beitragsnachforderungen entstehen.
umgehen kann man das nicht.
du bist übrigens auch verpflichtet Einnahmen auf Honorarbasis mitzuteilen. die fließen in die Berechnung, ob Beiträge fällig sind oder nicht, mit ein.
Zu umgehen geht da nichts. Das vom Arbeitgeber der KK gemeldet. Zählen tut aber der Jahresdurchschnitt und wenn das ein regulärer Minijob ist, steigt auch hier die Verdienstgrenze auf 450€/Monat.
Also wie sieht es mit dem Rest des Jahres aus?
Hmmm. Ich finde jetzt nur Hinweise darauf, dass ein Überschreiten der Verdienstgrenze bis zwei Monate im Jahr möglich ist.
Von jedem Arbeitgeber!
Als es darum ging an wann ich zurück in die Familienversicherung kann, musste ich der Krankenkasse meine Einkünfte zukommen lassen
Ich werde schon was verdienen aber nicht zu viel. Also die Krankenkasse hat mir mal erklärt wenn ich Werkstudent bin dann zählt das Monatsgehalt im einzelnen und wenn ich das nur 1 mal übersteige dann müsste ich rückwirkend wieder selber zahlen.