Wer ist verantwortlich für (Pflege)heimbewohner, die schon öfter weggelaufen sind?

6 Antworten

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weder Das Heim noch ein gesetzlicher Betreuer sind hier verantwortlich. Das Pflegeheim hat zwar die Aufsichtspflicht. Es darf den Bew. jedoch nicht daran hindern das Haus zu verlassen! Das wäre eine Freiheitsentziehende Maßnahme und die braucht einen richterlichen Beschluss!! Wenn so etwas nicht noch einmal vorkommen soll, wird ein solcher Beschluss benötigt. Dann wäre auch ein behüteter Wohnbereich in einem Pflegeheim angebracht! Den kann der Demente dann nicht mehr verlassen.

Lg aus der Pflege

Vielen Dank für Deine Antwort! Leider hat sich dieses "Problem" zwischenzeitlich von selbst gelöst. Meine Mutter verstarb im Februar 2010.

Die Verantwortung liegt beim gesetzlichen Betreuer! Wenn sie noch keinen hat, wird es Zeit. Wenn sie weglaufgefährdet ist und mobil ist, muss sie gegebenenfalls in eine geschlossene Einrichtung verlegt werden. Stell Dir das so vor. 40 alte, gebrechliche Leute, 2 Altenpflegehelferinnen, wie soll man einer Person nachlaufen? Das ist dann Sache der Polizei.

Was ist "ein gesetzlicher Betreuer"? Wir haben vor einigen Jahren eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung für meine Mutter beim Notar gemacht. Entspricht das dann dem gesetzlichen Betreuer? Das Personal in diesem Heim ist echt ausreichend, da nur 3 oder 4 Heimbewohner erkennbar "dement" sind. Bei den anderen handelt es sich um Menschen, die aufgrund körperlicher Probleme nicht mehr alleine leben können. Und genau von solchen, geistig absolut normalen, Bewohnern wurde das Pflegepersonal ganz deutlich darauf hingewiesen, dass meine Mutter "nach Hause gehen wollte". Und genau DAS hat keinen interessiert. Daraus ergibt sich folgende neue Frage: "Wer haftet, wenn ein weggelaufener Heimbewohner einen (schweren) Unfall o. ä. verursacht, obwohl das Heimpersonal von mehreren Personen darauf aufmerksam gemacht wurde, dass die Person wegläuft. Dies aber ignoriert hat?"

@gildeschnecke

Ein gesetzlicher Betreuer ist eine vom Notar/ Gericht (je nach Bundesland) ernannte Person, die im Falle z.B. einer geistigen Behinderung für diejenige Person über Gesundheit und Aufenthalt bestimmen darf. Nur diese darf (ggf.) in Absprache mit dem Gericht über Freiheitsentziehende Maßnahmen entscheiden. Dazu gehört schon das Festhalten einer Person, das Fesseln, oder das Verschließen der Tür. Wenn eine Weglaufgefährdung erkennbar ist, muss der gesetzliche Betreuer darlegen, welche Massnahmen gerechtfertigt sind. Dann, wenn das Heim dafür ausgerüstet ist, liegt die Verantwortung beim Pflegepersonal. Auch wenn vielerorts das Problem irgendwie gelöst wird, kann nicht automatisch das Pflegepersonal jemanden festhalten. Nur mit klarer richterlicher!betreuerischer Anordnung. Nicht jedes Heim ist für Demenzkranke geeignet, Heime sollen eigentlich die Pflege übernehmen, nicht die Aufsicht über Aufenthalte von Patienten.

das ist eine frechheit von dem pflegepersonal. man kann sich an den leiter dieser firma wenden und darüber berichten, es muss sich was ändern! das geht so nicht.wenn es nicht klappt eine andere betreuung suchen. eigentlich könnte man damit auch richtig an die öffentlichkeit gehen und bericht darüber erstatten.!? da werden sich manch andere dreimal überlegen ihre omi oder opi in dieses heim zu bringen.

Gerade auf solche Patienten bzw. Bewohner müssen besonders geachtet werden. Verantwortlich ist das Pflegeheim bzw. das Pflegepersonal.

Es gibt Heime, die machen für solche Personen vor die Haustüre und vor Lifttüren ein großes schwarzes Kreuz auf den Fußboden, was den (meist dementen) Bewohnern signalisieren soll: hier befindet sich ein Loch, in das du hineinfallen kannst, wenn du ohne Hilfe darüber gehst. (Wurde im Fernsehen gezeigt). Das soll auch wirklich funktionieren.

Danke für die schnelle Antwort! Ich habe nur Bedenken, wenn ich jetzt im Heim Rabatz mache, dass die Heimleitung eine Höherstufung beantragen will. Das könnten wir uns nämlich nicht unbedingt leisten. Das Heim ist jetzt schon ziemlich teuer. Vor allem, weil die "versteckten" Kosten am Anfang ja nirgends erwähnt werden.

@gildeschnecke

Stellt sich dann doch die Frage, ob es das richtige Heim ist.

Müßt ihr denn ganze Rest bezahlen, was Rente und Pflegeversicherung nicht bezahlt???

Versucht doch für deine Mutter Sozialhilfe zu beantragen. Mein Vater war auch im Heim. Wir wurden alle 2 Jahre überprüft, ob wir einen Beitrag zum Unterhalt zahlen können, da das nicht möglich war hat das Sozialamt den vollen Restbetrag gezahlt.

Außerdem hat deine Mutter bei Höherstufung der Pflegestufe auch Anspruch auf mehr Pflegegeld.

In dem Heim, in dem ich eine Bewohnerin betreue, achten die Pflegekräfte wie verrückt auf die Dementen; denn das Heim ist dafür verantwortlich. An der Eingangstür sitzt eine Nonne, die aufpasst, und an anderen Ausgängen sind Ketten angebracht, die für die Dementen eine unüberwindliche Barriere bilden.

Rechtlich gesehen aber nicht zulässig!Ohne richterlichen Beschluss ist eine freiheitsentziehende Maßnahme ein Strafbestand! Natürlich sieht die Praxis so aus wie beschrieben, aber: unzulässig!

@neurodoc

Die Kranken sind doch nicht angekettet! Es ist nur vor den offen stehenden Türen, z.B. im Sommer, außen eine Kette mit Karabinerhaken zum Öffnen gespannt, über die die Menschen drüber oder drunter her könnten. Die geschlossenen Außentüren sind etwas streng eingestellt, und die Dementen wenden die Kraft, die sie zum Öffnen bräuchten, nicht auf. Außerdem wären dann alle geschlossenen (nicht abgeschlossenen) Türen und Fenster Freiheitsentzug. Mit Personal können die Leute in den Garten, aber dort nicht heraus. Man muss erst einen Drücker für die Törchen betätigen, von dem die Dementen nichts wissen.

@critter

Das ist zwar eine wunderbar wirksame Methode, juristisch aber Freiheitsentzug. Nur zulässig, wenn richterlich angeordnet!