Wenn man KZH (Krank zu Hause) ist von der Bundeswehr aus, kann man ins Ausland fliegen?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich denke nicht, dass es Probleme bei der Passkontrolle geben wird. Der Status ob Du Urlaub hast oder nicht wird dem Zoll nicht bekannt sein. Aber Du solltest an folgendes denken. 1. Auslandskrankenversicherung 2. Nimm Rücksprache mit dem behandeldem Arzt, vielleicht gibt ja wirklich keinerlei bedenken ... 3. Bitte den Arzt, den geplanten Rückflugtermin usw. an Deinen Chef mitzuteilen und verständige die Einheit bei Verzögerungen des Rückflugs

Nicht dass Du dort krank wirst, nicht zeitig zurückfliegen kannst und hier in Deutschland auf der "Vermissten-Liste" stehst. Soetwas gibt mächtig Ärger und falls je nach Umstand nicht nur eine Ordnungswidrigkeit ist, sondern evtl. eine Straftat, dann hast Du ein echtes Problem, weil Du vorbestraft sein könntest ...

Es gibt bestimmt Gründe, warum ein Auslandsaufenthalt auch beim Status KzH für dich wichtig ist. Also sprich vorab drüber und lasse Dir den Aufenthalt genehmigen ... Truppenausweis und solche Dokumente würde ich eh nicht mitnehmen ...

Ich habe die Antwort selber herausgefunden. Wenn man KZH geschrieben ist und ins Ausland fliegen will ist überhaupt kein Problem. Die vom BUndesgerenzschutz oder Zollkontrollöre bekommen von dem KZH gar nichts mit. Also keine Angst und losfliegen :-) (Ich sollte vielleicht noch dazu sagen das ich in das europäische Ausland geflogen bin)

Das dürfte dem Arbeitsverhältnis bei einem zivilen Arbeitgeber gleich gestellt sein: Wer krank geschrieben zu Hause ist, hat auch dort zu bleiben.

Wenn er gesund genug ist, ins Ausland zu fliegen, ist er auch gesund genug, die Arbeit wieder aufzunehmen.

fast richtig: immer in Absprache mit dem behandeldem Arzt darf man z.B. für einige Tage zum Gesundwerden ins Ausland fliegen, wenn die Reis gebuccht ist und das zur Gesundwerdung beiträgt.Allerdings kein Ballermannmalleurlaub, sondern ein Flug ans Tote Meer um einen akuten Schub der Schuppenpflechte zu kurieren wenn das vorher schon geplant war. Man muß bei einer Krankheit nicht zu Hause sein, sondern man ist verpflichtet seiner gesundung dienlich zu sein d.h. wenn einer schwer grippeerkrankt ist, sollte er das bett hüten, das kann aber durch aus bei einer Freundin oder bei den Eltern geschehen. Wenn ich wegem einem armbruch krankgeschrieben bin, darf ich ohne Schwierigkeiten am Tag einen Einkaufsbummel machen, allerdings im Rahmen meiner Behinderung, als psych. Kranker ist es sogar ausdrücklich angeordnet unter Menschen zu gehn wenn Depressionen oder Angstzustände die Ursache ist, auch ein Genesungsurlaub an der see oder im Gebirge bei Asthma oder psychosomatischen erkrankungen kann der Arzt gestatten ohne das der Arbeitgeber Einwände einlegen kann, abber bitte immer belegbar und nicht auf eine Art des Betruges ... krank ist krank!!!

@Buddysuperdog

Volle Zustimmung zu Buddysuperdog. Kurz gefasst, darfst du quasi alles tun, was deiner Genesung förderlich ist. Unter Umständen also auch ein Urlaub.

@TazDevil

Nein. Das gilt zwar bei einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für einen Zivilisten, bei der BW ist das aber "etwas" anders. Bei Soldaten gibt es verschiedene Arten der Arbeitsunfähigkeit. Das beginnt mit Sport- u. Außendienstbefreiung, geht über kzh oder kaS (krank auf Stube) bis zur stationären Aufnahme im zuständigen Sanitätsrevier. Und das ist dann jeweils auch genau so gemeint. Krank zuhause bedeutet also, dass der Soldat die Wohnung nur zu wichtigen Zwecken (Einkaufen von Lebensmitteln oder Arztbesuche) verlassen darf. Urlaubsreisen während der Truppenarzt krank zuhause empfohlen hat, kann ohne Einwilligung des Disziplinarvorgesetzten als eigenmächtige Abwesenheit dienst- und strafrechtlich verfolgt werden.

@Isartaucher

Buddysuperdog schrieb ja auch "...immer in Absprache mit dem behandelnden Arzt...".

Wenn der Arzt also keine Einwände hat und die Reise evtl. sogar positiv bewertet, wird der zuständige DV sich wohl kaum der Empfehlung des Arztes widersetzen, oder ?

@TazDevil

Oh doch! Kein DV wird einem Soldaten, der kzh geschrieben ist, eine Auslandsreise erlauben, denn kzh und ins Ausland verreisen widerspricht sich ja wohl von selbst. Entweder kann der Soldat eine Auslandsreise antreten oder er ist kzh.

Ein Soldat, der krank zuhause "geschrieben" ist, darf natürlich nur mit Erlaubnis des Disziplinarvorgesetzten verreisen. Normalerweise lernt das jeder Rekrut bereits in der Grundausbildung.

Das Verreisen während der Krankschreibung ohne Erlaubnis kann bei der Bw im schlimmsten Falle als eigenmächtige Abwesenheit geahndet werden.

Nicht auf eigene Faust... Arzt muss zustimmen, ansonsten brauchst halt normalen Erholungsurlaub, den du beantragen musst, wenn du ins Ausland möchtest.