Verdacht auf Münchhausen-Stellvertretersyndrom in der Altenpflege - Wie ist Intervention möglich?

4 Antworten

Ist die Pflegerin privat oder von einem Unternehmen gestellt? Gibt es eine entsprechende Pflegestufe, die von einem Arzt festgestellt wurde? Vielleicht sollte man dann das Unternehmen oder den zuständigen Arzt in Kenntnis setzen. Deine Vermutung klingt logisch. Der Unterschied zur englischen Wikipedia ist mir auch schon aufgefallen, dabei ist Münchhausen by proxy ein Thema dass sich über alle Altersstufen zieht.

Persönliche Beziehung des Seniors zur "Pflegerin" (Privatperson, die in Haushaltsgemeinschaft mit ihm lebt), keine dauerhafte Pflege, geschweige denn Pflegestufe - wegen eigentlich/bisher sehr gutem Zustand des Seniors.

dann sollten definitiv die Ärzte im behandelnden Krankenhaus informiert werden, denn gerade die rasche Besserung der unterschiedlichsten Symptome während eines Krankenhausaufenthalts sind doch ein eindeutiges Anzeichen. ich habe mehrfach von Videoüberwachung während des Krankenhausaufenthalts gelesen, um das widersprüchliche Verhalten der Pflegepersonen dokumentieren zu können. Insofern könnte ich mir schon gut vorstellen, dass das behandelnde Krankenhaus entsprechende Richtlinien hat, wie in so einem Fall vorzugehen ist.

Wäre es möglich einen Privatdetektiv zu beauftragen, der versteckte Kameras und Mikrofone installiert und eine Überwachung in eurem Auftrag dokumentiert?

Die Fälle, in denen das Münchhausen by Proxy zu sehen war, wurden in der Regel durch Kameras aufgedeckt.

Im deinem Fall wäre es aber Eigennutz und nicht das Symptom.
Die Pflegerin würde ja Geld erben.

Wir haben keinen Zugang zur Wohnung. Die Dame wohnt dort, wir nicht. Außerdem ist das doch mindestens Hausfriedensbruch, wenn nicht gar eine veritable Straftat.

Auf diesem Wege erzielte Erkenntnisse sind strafrechtlich irrelevant, oder täusche ich mich?

@ZorroHimself

Die Dame müsste ihr Einverständnis geben.
Ohne das geht es nicht, wenn ihr nicht Hausherr seit.
Also in einem Pflegeheim geht das.
Privat hat sie ja das Hausrecht und muss zustimmen.
(Am besten schriftlich)

Trotz Wiki & Co ... So ganz stimmig ist dein Verständnis dieser Erkrankung nicht. Menschen mit einem MSS handeln nicht aus finanziellem oder materiellem Eigennutz, Ihnen geht es um die Aufmerksamkeit und Anerkennung. Dazu passt die Erbschleicherei nicht.

Ansonsten wäre der behandelnde Arzt ein Ansprechpartner. Evtl. auch die Kranken- und/oder Pflegekasse. Die bezahlen diese Spielchen schließlich (sollte es tatsächlich welche sein!)

Gruß S.

Erwischt. Das passt nicht so ganz. Je mehr man drüber nachdenkt, desto absurder wird es eh. Andersrum ist diese Störung das absurdeste, was man sich jemals vorstellen könnte. Dass eine Mutter in der Lage sein könnte, ihrem Säugling den Arm zu brechen, nur um Aufmerksamkeit und Zuwendung zu bekommen....

Wenn das geht, dann ist alles möglich... Riesen Mist ist das alles. Wird man selbst ja ganz wirr im Kopf.

Die Krankenkasse zu kontaktieren wäre vielleicht ultima ratio. Wegen deren Interesse, eine plausible Ursache zu finden...

Bei so einem Verdacht würde ich diese Pflegerin sofort entlassen.Punkt!

Die Polizei wird da nicht tätig.Melden kann man es schon mal,falls der Senior doch plötzlich und unerwartet stirbt.

Man muß diesen Senior einweihen,einfach um ihn vor noch größerem Schaden zu bewahren!

Wäre ich Angehöriger,würde ich umgehend reagieren und diese Frau nicht mehr in die Nähe meines Vaters,Großvaters lassen.Habt ihr mal die Ärzte über euren Verdacht aufgeklärt?Wäre sinnvoll.

Das ist das Einzige was man da raten kann.


Danke für die emotionale Einschätzung. Man zweifelt ja auch bisweilen an seinem Verstand...
Dummerweise gibt es keine Möglichkeiten, jemanden zu "entlassen". Ich vermute sogar, dass der Senior mittlerweile die Vollmachten (PatVerfü udgl.) auf die Dame übertragen hat. Kann man das irgendwie rausfinden, ohne "Aufsehen" zu erregen? Also ohne die Beteiligten aufzustören?

Es kann ja immerhin sein, dass der Senior wirklich einfach nur krank geworden ist. Eine Spezialklinik hat sich ja auf eine Diagnose festgelegt und das Problem wie beschrieben "bis zur Beschwerdefreiheit" gelöst. Könnten ja auch einfach Wohngifte sein, das bewohnte Haus stammt aus einer Zeit, in der man z.B. noch Asbest verbaut hat... Vielleicht macht der Körper ja einfach die Grätsche?

grrr

@ZorroHimself

Ja,vielleicht,vielleicht aber auch nicht!

Deinem Text nach zu urteilen,treten diese Beschwerden des ältern Herrn doch erst mit auftreten dieser Dame auf.

Er ändert sein Testament.Daran sieht man wohl wie manipulativ diese Dame wohl ist.

Letztenendes geht es ja nicht um das Erbe ansich,sondern auch um das Wohlergehen des Seniors.

Ihr solltet unbedingt mit ihm reden.Und vor allem mal die Ärzte daruf aufmerksam machen.Finden die etwas,oder kommt denen das seltsam vor,schalten diese die Polizei ein.

Auch könnt ihr selbst zur Polizei gehen,euren Verdacht einfach mal äußern.Auch die könnten euch beraten,wenn Sie auch "noch"nicht einschreiten können.

Ansonsten den alten Herrn aufklären um ihn zum um ,oder zum nachdenken zu bewegen.

Auskünfte bezgl.der Patientenverfügung bekommt ihr wahrscheinlich nicht.Die Ärzte aber schon.