Stein in Müsli - Zahn abgebrochen: Wer zahlt?

6 Antworten

Stein in Müsli = Pflichtverletzung des Abfüllers
Zahn abgebrochen = Schaden

=> Schadenersatz anspruch

Wie willst Du dies beweisen?
Ohne Beweis wirst Du sicherlich keinen Erfolg mit einer Klage haben.

Du musst dann den Hersteller nicht freundlich bitten sondern fast drohen. Ich wünsche dir alles gute mit dem zahn.

Dem Grunde nach gibt es Anspruch. Produkthaftung nennt sich das. Mir sind ganz genau gleichlautende Fälle bekannt in denen mit Erfolg auf Schadensersatz gestritten wurde.

Allerdings ist das eine sehr mühsame Sache. Glaube ja nicht, daß der Müslihersteller irgendwann mit dem Geld in der Hand bei Dir vor der Tür steht. Der gibt das an seinen Haftpflichtversicherer ab und der wiederum wartet bis er die Schadensersatzklage auf dem Tisch liegen hat.

Bis es soweit ist, mußt Du erst mal viel Geld vorstrecken, für Anwalt und Gerichtskostenvorschuß. Hoffentlich hast Du eine Rechtsschutzversicherung.

Ebenso hoffe ich, daß Du Beweismittel gesichert hast, z.B. die Müslipackung, die Kaufquittung, den Stein usw.

Entgegen der hier anderweitig vertretenen Auffassung bringt Dir eine Strafanzeige nicht die Bohne. Es liegt keine Straftat vor. Weder hat der Müslihersteller den Stein mit Absicht im Müsli liegen gelassen, noch wird ihm ein Versehen nachweisbar sein.


beweismittel sichern und zur anzeige bringen, ist ja körperveröletzung wenn ein stein im müsli war