Polizeidiensttauglichkeit bei chronischer Oberflächengastritis? (Anhang mit Befunden)

Befunde - (Krankheit, Polizei) Befunde - (Krankheit, Polizei)

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wird heikel. Es geht tatsächlich um das kleine Wörtchen "chronisch" - aber immerhin in dem einen Schrieb ein "gering" davor. Alle chronischen Erkrankungen sind in der Regel Ausschlussgründe.

Es ist so, daß man eben keine Bewerber mit erwartungsgemäßem Behandlungsbedarf einstellen darf. Das Land - also seine Bürger mit ihren Steuern - zahlen künftig dein Gehalt, deine Krankenversicherung und deine evtl. krankheitsbedingt frühere Rente/Pension. Wie soll man rechtfertigen, daß man jemanden eingestellt hat, der bereits Kosten verursacht hat, als er kam, wo doch Hunderte zur Verfügung standen, bei denen eine solche Belastung nicht zu erwarten war.

Außerdem ist Magen und Darm so eine Sache. Diese Strukturen reagieren empfindlich auf Stress. Den wird es definitv geben. Man wird die Prognose stellen, daß es dir und deinem Magen nicht gut tun wird. Das du diesen anstrengenden und stressintensiven Job kaum machen kannst, ohne kränker zu werden. Die gilt es zu widerlegen. Aber wie?

Gut also in dem Fall, daß es nur eine Bedarfsmedikation gibt, keine Dauerbehandlung. Ich würde aber trotzdem mal fragen, ob man diesen Befund noch einmal schreiben und aufgrund der Umstände das "gering chronisch" durch "subakut" ersetzen kann. Damit lügt man dann auch nicht.

Gruß S.

His0ka 
Fragesteller
 10.10.2014, 15:38

Genau das bereitet mir sorgen. Ich habe die Befunde schon abgeschickt, aber wenn ich ausgemustert werden sollte, dann ist es halt so. Ich nehme das Ganze gelassen, schließlich ist es kein Weltuntergang. :)

Sirius66  11.10.2014, 09:18
@His0ka

Wenn du das so siehst, ist es ja gut. Für viele andere Bewerber wäre es das ... ein Weltuntergang ...

Wenn es so sein sollte, könnte man immer noch Widerspruch einlegen. Dann wird es erneut geprüft. Die Definition von chronisch krank ist ja dehnbar. Will man bei den Kassen alle Vergünstigungen haben, die einem chronisch erkranktem Versicherten zustehen, ist man ganz schnell NICHT chronisch krank. Man ist es aber eigentlich dann, wenn eine Erkrankung zu lange anhält, nicht ursächlich behandelt werden kann oder immer wieder auftritt. Das kann man in deinem Fall ja evtl. noch auslegen.

Wahrscheinlich gab es ja bereits eine Andeutung bei der PÄU, oder? Hast du von deinen Magen-Problemen berichtet und der Arzt wollte noch Untersuchungen und Befunde? Dann will er Chronische Gastritis sicher nicht hören/lesen.

Aber warte mal ab und wenn dir dann doch viel dran liegt, hol einen Befund mit guter Prognose und dem Hinweis auf die momentane Ausheilung (wenn die da ist) und den NICHT bestehenden Dauer/Akut-Behandlungsbedarf und leg Widerspruch ein.

Wenn du allerdings Alternativen hast, mit denen du gut leben kannst - umso besser.

Gruß S.

His0ka 
Fragesteller
 16.10.2014, 14:06
@Sirius66

Hey Sirius66, habe gerade angerufen und mir wurde gesagt, dass ich ausgemustert wurde. Du hattest recht. Meinst du ich kann daran noch was ändern? Unnschön, wenn man sein halbes Leben lang auf ein Ziel hinarbeitet und man wegen einer popeligen Entzündung ausgeschlossen wird.

Es würde mich doch sehr wundern, wenn ein Allerweltsbefund für Ausmusterung sorgen würde. Tausende Menschen haben Sodbrennen und nehmen kurzfristig dagegen ein Medikament ein. Meistens ohne, daß ein Arzt mal in den Magen geschaut hat.

His0ka 
Fragesteller
 10.10.2014, 12:58

Was mir sorgen bereitet, ist die chronische Gastritis. Schon alleine bei dem Wort "chronisch" wird mir unheimlich.

Sirius66  10.10.2014, 14:40

Sodbrennen ist nicht das Problem.

Mit einer Gastritis ist man auch beim Bund, Zoll usw. raus. Die muss nichtmal chronisch eingestuft sein.

Gruß S.

michi57319  10.10.2014, 21:43
@Sirius66

Ich behaupte mal, daß dreiviertel der Bevölkerung eine chronische Gastritis haben, auch wenn diese nicht festgestellt wurde. Eine Magenspiegelung ist ja nun mal keine Standarduntersuchung, die massenhaft durchgeführt wird.

Sirius66  11.10.2014, 09:25
@michi57319

Ds mag wohl sein, ist aber unerheblich. Eine beamtenrechtlichen Einstellung erfolgt nach Aktenlage. Da besteht der Unterschied dann eben darin, ob etwas aktenkundig ist oder nicht. Egal, ob es Krankheiten oder Fehltritte sind.

Nur weil im Führungszeugnis nichts steht, heißt es ja nicht immer und ausschließlich, daß meine Weste rein ist. Kann auch sein, ich wurde einfach nicht erwischt.

Habe ich eine Erkrankung, die bei meiner Bewerbung einfach noch nicht bekannt/benannt war, heißt es nicht, daß bereits was in mir schlummert.

Entscheidend ist der Status des Bewerbers bei Einstellung. Der Status vom Rest der Bevölkerung spielt keine Rolle.

Gruß S.

michi57319  12.10.2014, 21:15
@Sirius66

Diese Aktenkundigkeit kann einem die Karriere versauen, oder auch "nur" zu Ausschlüssen bei irgendwelchen Versicherungen führen. Unschön ist das allemal, das ist schon richtig. Eine Kenntnis vom Status quo ist nicht in allen Fällen hilfreich und gut. Mit dieser Erfahrung sollte man sich schon sehr genau überlegen, welche Untersuchungen man in welchen Lebenssituationen machen lässt.

Pervers, aber das System will es so.