OP-Termin nicht wahrgenommen

2 Antworten

Sofern der Klinik ein Schaden entstanden ist, so ist dieser vom Patienten zu ersetzen, die Krankenversicherung hat damit nichts zu tun. Man hätte den Termin vorher absagen können. So ist vermutlich das Gehalt der Ärzte, OP-Pflegekräfte sowie die Ausfallzeit des OP-Saals zu ersetzen. Dieser Schadensersatzanspruch besteht nur falls ein Schaden entstanden ist und nicht ein anderer Patient vorgezogen wurde etc., das ist ohne Absage aber unwahrscheinlich, Je nach Klinik wird entweder der konkrete Schaden ermittelt oder Pauschal abgerechnet, diese Pauschale muss dann aber im Behandlungsvertrag/Aufklährung der OP stehen. Man kann keine konkrete Summe nennen, da es auch von der OP, der Vergütung hierfür, der OP-Dauer und weiteren Faktoren abhängen. Es ist aber mit einer drei oder vierstelligen Summe zu rechnen.

Ich glaube nicht, daß dies jemand hier weiß. Dem Krankenhaus ist es egal, ob die Person krankenversichert war oder nicht. Er hätte den Termin absagen können und alles wäre OK gewesen. Das Krankenhaus wird sich diesbezügl. bestimmt melden.