Nicht wirkende Narkose?

4 Antworten

Guten Morgen,

was mir nicht ganz klar ist. Wenn die Narkose nicht gewirkt hat, warum hast Du das nicht gesagt, bevor der Arzt angefangen hat mit der Untersuchung? Oder bist Du wieder aufgewacht?

Es wird ja nur eine leichte Narkose gewesen sein . Diese wirkt nur eine kurze Zeit. Vielleicht hat der Arzt zu lange gewartet bis er mit der Untersuchung angefangen hat oder er hat länger gebraucht....

Er hätte Dir auf jeden Fall ein Narkosemittel nachspritzen sollen. Du hattest ja sicherlich eine Verweilkanüle in der Armvene liegen somit wäre es ja gar kein Aufwand gewesen.

Einfach die Untersuchung durchzuführen obwohl Du das ja ohne Narkose nicht wolltest, ist nicht in Ordnung, denn der Arzt ist somit nicht auf Deinen Wunsch eingegangen, hat diesen ignoriert.

Du solltest dies auf jeden Fall nochmal mit dem Arzt besprechen.

Dürfen und machen sind immer zwei verschiedene Sachen.

Normalerweise bekommst Du vom Arzt ein Formular zur Unterschrift, bereits mindestens einen Tag davor, wo alles über die Narkose steht, auch die Risiken usw. und Du Deine Einwilligung dafür gibst. Auch Nebenwirkungen usw. sind dort vermerkt, auch die Wirkungskraft der Narkose.

Solltest Du keinerlei Aufklärungsbogen bekommen haben, ist das nur zum Nachteil des Arztes, denn dies ist sein Pflicht.

Wenn Du vor hast den Arzt zu verklagen, vergiss es. Er hatte die Helferin dabei als Zeugin, ist ein Arzt und vor allem, es ist ja nichts passiert (Gott sei Dank!). Du bleibst nur auf den Anwaltskosten sitzen, mehr passiert sicherlich nicht.

Was Du aber machen kannst und auch solltest, dass Du eine Beschwerde über den Arzt beim Ärztlichen Kreis- und Bezirksverband (Deiner Stadt oder der nächst grösseren!) schriftlich eingibst ,per e-mail, per Fax. Diese gehen der Sache auf jeden Fall nach. Adresse einfach googlen. Dazu auch Deine Einwilligungserklärung/Aufklärungsbogen und den ganz genauen Sachverhalt, auch wer dabei war.......

Auch bei der Ärztekammer kannst Du Dich beschwerden.

Dein Arzt darf sich natürlich nicht über Deinen Willen hinweg setzen und einfach machen, was er meint, obwohl es anders vereinbart wurde.

Der Arzt muss dann bei der Beschwerdestelle seine Stellungnahme darüber abgeben. Darum schreib alles ganz genau. Auch, welches Narkosemittel (steht in dem Einwilligungszettel!), einfach alle Einzelheiten, da dies alles wichtig ist. Welcher Arzt es war, Adresse, Name, wie alles ablief.........

Wenn dem Arzt auch nicht "viel" passieren wird, ein Denkzettel ist es allemal. Denn kein Arzt wird gerne von der Beschwerdestelle angeschrieben, dass er sich falsch verhalten haben soll, eine Patientin sich beschwert hat.

Du kannst Dich auch bei beiden "Stellen" beschweren.

Die meisten Patienten lassen alles auf sich beruhen, egal was! Du hast vollkommen recht, wenn Du das nicht auf Dir "sitzen" lassen möchtest.

Liebe Grüsse!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ich hatte auch mal eine Magenspiegelung und war auch nicht richtig "weg", habe noch alles gehört und es hat mich auch kurz gewürgt bei der Untersuchung, nach der Untersuchung war ich gleich wieder da. Da es einige Jahre her ist, weiß ich nicht mehr was ich bekommen habe, aber es war auch keine richtige Narkose.

Wenn es dich beschäftigt, solltest du zuerst den Arzt um ein Gespräch bitten und mit ihm persönlich darüber reden, und den Vorfall noch einmal mit ihm besprechen.

Minischweinchen  19.04.2019, 07:52

Die Fragestellerin hatte aber eine Kurznarkose und nicht nur etwas zur Beruhigung.

Ich fürchte, hier geht einiges durcheinander. Zuallererst scheint hier keine Klarheit darüber zu bestehen, welche Art von Betäubung für diese Magenspiegelung geplant war und welches Medikament in welcher Dosis verwendet wurde.
Magenspiegelungen werden meines Wissens nach nicht in Vollnarkose, sondern in einer Sedierung vorgenommen.

Während bei einer Vollnarkose sichergestellt ist, dass du nicht bei Bewusstsein bist, ist bei einer Magenspiegelung das Bewusstsein nicht ausgeschaltet, kann der Patient durchaus ansprechbar bleiben. In der Regel wird diese Sedierung von einer Erinnerungslücke, einer sogenannten Amnesie begleitet, sodass sich die Patienten hinterher meistens nicht an die Behandlung oder die Maßnahme erinnern können.

Eine Vollnarkose würde darüberhinaus auch noch eine Sicherung der Atemwege durch Endotrachealtubus oder zumindest Larynxtubus erfordern. Also ich denke, dass es in diesem Falle schon mal nicht zutreffend ist, von einer Narkose zu sprechen.

Sondern es war tatsächlich nur eine Sedierung beabsichtigt, die aber nicht im erwarteten Umfang, also inklusive Erinnerungslücke gewirkt hat. Das kann vorkommen, denn Patienten sprechen in unterschiedlicher Weise auf die Medikamente an und es kann durchaus sein, dass auch sedierte Patienten mehr oder weniger unbewusst auf angewandte Reize reagieren, sie nehmen das auch nur mehr oder weniger wahr und können sich dann hinterher nicht dran erinnern.

So gesehen: Wenn er dich für ausreichend sediert gehalten hat, darf er das.

Aber das ist ja jetzt egal, denn er hat ja nun schon mal und es ist passiert. In diesem Falle sollte es um eine Aufklärung der Umstände gehen, weil du eventuell nicht sehr empfindlich oder eben nur sehr robust auf Narkosemittel reagieren könntest. Propofol z.B. wird sowohl für Sedierung als auch für Vollnarkose eingesetzt und wenn du möglicherweise unempfindlich dagegen bist, könntest du bei einer wirklichen Vollnarkose Probleme wegen Awareness bekommen oder bei zukünftigen Magenspiegelungen könntest du die gleichen Probleme haben.

Daher solltest du auf den Arzt zugehen mit der Bitte um Aufklärung, welches Mittel er dir in welcher Dosis gegeben hat. Das solltest du dir aufschreiben und aufheben für mögl. zukünftigen Bedarf. Ich würde von einer Konfrontation mit Beschwerde abraten, weil es nichts zur Aufklärung beiträgt, sondern den Arzt nur in die Defensive drängt.

Das ist natürlich schlimm. Es kann schonmal vorkommen das ein Mittel nicht so wirkt, wenn man sehr aufgeregt ist

meistens ist das auch keine richtige Narkose die man bekommt , sondern nur ein starkes Beruhigungsmittel

das war natürlich ne miese Nummer vom Arzt.

ich fand meine magenspiegelung gar nicht schlimm. Habe sie ohne alles gemacht und war nach 5 Minuten wieder draußen.

Minischweinchen  19.04.2019, 07:51

Eine leichte Narkose , bei der die Patientin ja auch schläft, ist kein Beruhigungsmittel. Die Patientin schläft aber nur kurz, da die Narkosemenge viel weniger ist für diesen Eingriff.

Ein Beruhigungsmittel geben manche Ärzte zusätzlich dem Patienten mit nach Hause, zur Einnahme am Vorabend der Untersuchung.