Namensänderung bei patientenverfügung

3 Antworten

Nein, das muss es nicht, denn Du kannst ja durch Ausweis belegen, dass Du die besagte Person bist.

Es ist hilfreich, aber nicht zwingend, die Patientenverfügung zu ändern.

Grundsätzlich kannst du deine Identität mit der Vertrauensperson, die in der Verfügung noch mit altem Namen benannt ist, ja auch durch die Vorlage deiner Heiratsurkunde belegen.

Eine Patientenverfügung sollte nach Empfehlung alle 2 Jahre erneuert werden. Aber da dein Mädchenname ja gleich bleibt muss man es wegen dem nicht erneuern. Das ist dann schon ersichtlich.