MFA Ausbildung verkürzen?

3 Antworten

Über die Voraussetzungen für eine Verkürzung der Ausbildungsdauer oder für eine vorzeitige Zulassung zur Prüfung kann Dir die für die Überwachung und Durchführung zuständige Stelle für Deine Ausbildung Auskunft geben (z. B. Ärztekammer) - die Voraussetzungen können im Detail in den einzelnen Bundesländern ggf. unterschiedlich sein.

Ausbildungsvertrag hat nichts mit der Schule zu tun.

Hast du die Prüfungen bestanden, ist dein Ausbildungsvertrag beendet, egal was drin stehen mag, du bist ja ab dann nicht mehr in Ausbildung, sondern ausgebildet.

Du bist doch im ersten Lehrjahr eingestiegen oder? Du musstest die 3Monate Schule nur nachholen. Natürlich machst du Prüfung wie die anderen. Deswegen verkürzt du aber nichts.