Mein Chef meldet Schwangerschaft nicht-Konsequenzen?

7 Antworten

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Ab Kenntnis von der Schwangerschaft ist der Arbeitgeber verpflichtet,
die zuständige Aufsichtsbehörde, also das Gewerbeaufsichtsamt oder den
staatlichen Arbeitsschutz zu informieren. Denn nur so kann die Behörde
die Einhaltung der Mutterschutzvorschriften kontrollieren. Die
Mitteilung durch den Arbeitgeber ist bußgeldbewehrt.

Darüber hinaus ist dein Arbeitgeber ab dem Zeitpunkt der Kenntnis der Schwangerschaft verpflichtet, die notwendigen Schutzmaßnahmen einzuleiten und für ein angemessenes Arbeitsumfeld Sorge zu tragen oder in Absprache mit der aufsichtführenden Behörde gegebenenfalls selbst ein generelles Beschäftigungsverbot auszusprechen.

Wird ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, hat die werdende Mutter
gegen ihren Arbeitgeber Anspruch auf zeitlich unbegrenzte Zahlung des
vollen Arbeitsentgelts (Mutterschutzlohn) nach § 11 Absatz 1 Satz 1
MuSchG. Dieses bekommt der Arbeitgeber auf Antrag über das
Umlageverfahren 2 (U2-Verfahren) von der Krankenkasse der werdenden
Mutter erstattet.

Alles Gute für dich und eine gesunde und tolle Schwangerschaft und Geburt!

Die Meldung erfolgt nicht beim Gewerbeaufsichtsamt, sondern bei deiner Krankenkasse und der zuständigen BG.

Denn jeder Arbeitgeber zahlt mtl. eine Umlage für Schwangerschaften und Krankmeldungen an die Kasse.

Gehst du in MUtterschutz, erhälst du deinen Lohn ja weiter und der AG erhält auf Antrag , je nach geleisteten Beiträgen, bis zu 70% deines Lohnes rückersattet.

Deshalb verstehe ich deinen Chef nicht.


Dann melde es. Ja, natürlich wird das kontrolliert. Er darf dich ja schlicht auch nicht normal weiter arbeiten lassen, wenn das in irgendeiner Form dich oder deine Schwangerschaft gefährdet.

Er muss es melden. Wenn ers nicht tut und nicht will, dass du es tust, ist da was nicht koscher. Also melde es. Und wenn er im Dreieck die Wand hoch springt, er hat Pflichten bei schwangeren Angestellten und du als Schwangere Rechte.

wurzlsepp668  08.04.2016, 09:33

was hat das Gewerbeaufsichtsamt mit Schwangerschaft zu tun?

nix .............

MaraMiez  08.04.2016, 09:35
@wurzlsepp668

In Zahnarztpraxen und sicher auch inmanch anderen Berufen) müssen Schwangerschaften dem Gewerbeaufsichtsamt gemeldet werden. Wieso weiß ich nicht, aber es ist so. Das bekommt man durch 3 Minuten Google schnell raus.

Schau dir mal das Mutterschutzgesetz an. (MuSchG) zb. Paragraph 2 Gestaltung des Arbeitsplatzes. Oder Paragraph 19 Auskunft.

Dein Arbeitgeber muss seiner Fürsorgepflicht nachkommen. Es hat mehrere gute Gründe warum sowas im zweifel kontrolliert wird.

Viele der dinge betreffen die Gesundheit deines Kindes, das er grade als Arzt sich son verhält ist schon eine starke Nummer.

@isebise50 hat hier die richtige Antwort gegeben.
Hinzufügen möchte ich noch: Wichtig ist es, daß das Beschäftigungsverbot – so wie es § 3 Absatz 1 MuSchG vorsieht – durch einen ärztlichen Nachweis belegbar ist. Der Gyn muß das Beschäftigungsverbot (schriftlich) deutlich aussprechen.

isebise50  09.04.2016, 10:12

Stopp, du wirfst Äpfel mit Birnen durcheinander.

Ein individuelles Beschäftigungsverbot spricht der behandelnde Facharzt ganz oder teilweise per Attest aus und ist auf den persönlichen Gesundheitszustand der werdenden Mutter bezogen (§ 3 Abs. 1 MuSchG). Dabei muss noch kein krankhafter Zustand vorliegen, es genügt alleine die Möglichkeit eines Schadenseintrittes infolge der weiteren Beschäftigung. Dies trifft z.B. auch für psychische Belastungen am Arbeitsplatz, anhaltende Rückenschmerzen oder auch bei Übelkeit und Erbrechen zu.

Der Arbeitgeber muss auf Grundlage „seiner“ Gefährdungsbeurteilung und meist in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt oder der aufsichtführenden Behörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt) den Arbeitsplatz prüfen und gegebenenfalls ein arbeitsplatzbezogenes, generelles Beschäftigungsverbot (also ohne besonderes ärztliches Attest) aussprechen. Darunter fallen unter anderem Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen (z.B. Strahlen), erhöhte Unfallgefahr, schweres Heben, ständiges Stehen, Akkordarbeit usw.