Lohnfortzahlung Zeitarbeit freiwillige Zulage

6 Antworten

Hallo,

also rein rechtlich gesehen, MUSS dir deine ZAB die Zulagen weiter bezahlen. Es ist üblich, dass dies nicht geschieht.

Wenn man aber davon ausgeht, was rechtlich korrekt und evtl. inkorrekt ist, muss die Zeitarbeit die Einsatzbezogene Zulage bezahlen.

In einer Schulung an der ich teilnehmen durfte bezüglich des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, steht dir diese Zulage auch zu, wenn Feiertag ist.

Warum? Also wenn es nicht dein verschulden - und das ist Krankheit normalerweise nicht - muss die ZAB Firma dich so bezahlen wie wenn Du arbeiten wärst. Dies gilt eigentlich auch für Urlaub.

Beispiel: Normalanstellung: Die Werkstatt XY stellt dich als Facharbeiter fest ein und du erhältst 13,- Stundenlohn. Die Werkstatt XY ist keinem Tarifvertrag gebunden. Somit bekommst Du auch im Urlaub und auch bei Krankheit 13,- Euro bezahlt. Als Zeitarbeiter: Die Zeitarbeitsfirma Z stellt dich als Facharbeiter ein und vermittelt dich als solchen. Sie ist einem Tarifvertrag gebunden. Demnach erhältst du 9,84 € (abhängig ob West oder Ost) die Stunde zzgl. einer einsatzbezogenen Zulage von 3,16 €. Hier bekommst Du genausoviel in der Std. wie bei der Werkstatt XY. Da das Zeitarbeitsunternehmen Tarifgebunden ist, MUSS sie in deinem Vertrag eine gewisse Entgeltgruppe festlegen, in die du mit deiner Qualifikation fällst. In diesem Fall E3 - Facharbeiter. Den rest geben die Zeitarbeitsfirmen als einsatzbezogene Zulage, da es etwas "schwammrig" ist, wenn du nicht produktiv bist, bezüglich der Bezahlung dieser Zulage. Eine übertarifliche Zulage wird nur sehr selten und meist nur bei Mindestlohn gegeben.

Natürlich wird die ZAB nciht freiwillig bezahlen. Sicherlich steht in diesem Zusatzvertrag wörter wie "an produktiven Arbeitstagen". Darauf beruft sich dann die Zeitarbeitsfirma, wenn du mit dieser sprechen wirst.

Es ist natürlich zu überlegen, klagst du dagegen und verlierst deinen Job dadurch, oder lässt du es und behältst deinen Job.

Natürlich ist hier immernoch dein Vertrag und der Tarifvertrag ausschlaggebend.

Es gibt kein exaktes Gesetz dafür das die Zeitarbeitsfirma dies bezahlt. Aber vor Gericht, würde dir rechtgegeben werden...

LG

Bekomme ich diese Zulage auch für die Dauer einer Lohnfortzahlung wegen Krankheit?

Auch wenn Dir die Zulage zustehen sollte, bekommst Du sie nicht. In der Regel muss man so etwas schriftlich einfordern oder vor Gericht einklagen. Leider ist das bei Zeitarbeitsfirmen so. Die drücken den Lohn mit allen Mitteln, egal ob es rechtlich einwandfrei ist.

Ob Dir die Zulage bei Krankheit zusteht?

Meine Meinung ist, dass die freiwillige Zulage auch bei Krankheit bezahlt werden muss. Zum Thema "Zulage und Urlaub" gibt es Gerichtsurteile wie diese:

Gehört die einsatzbezogene Zulage zum Tarifentgelt? (IGZ-Tarif): hhttp://forum.iv-zeitarbeitnehmer.de/viewtopic.php?f=24&t=384&sid=3adc2984dd436660cae73eb9e135d4e2

Warum sollte es bei Krankheit anders sein?

Kleintier  11.08.2012, 22:25

Doch was passendes zu Deiner Frage gefunden.

Zuerst etwas, das ich immer wieder schreiben muss, sobald eine DGB-Gewerkschaft genannt wird: Verdi hat mitgewirkt, dass Zeitarbeiter nicht(!) den "gleichen Lohn für gleiche Arbeit" erhalten. Skandalös für eine Arbeitnehmervertretung. Diese Gewerkschaft, die offensichtlich gegen die Interessen der Zeitarbeiter handelt, hat eine Broschüre herausgebracht: http://www.hundertprozentich.de/images/stories/einhundertprozentich/tarifvertraege/tv_leiharbeit_bza_igz_kommentierung.pdf

Auf Seite 30 steht (Zitat):


3.2.32 Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Es gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz, das heißt, die tatsächlich ausgefallene Arbeitszeit ist zu bezahlen.

  • § 10 MTV-BZA (keine Regelung im MTV-iGZ) sowie § 4 Entgeltfortzahlungsgesetz.

Achtung: Zu zahlen ist nicht nur der Tariflohn, sondern auch – soweit sie angefallen wären – Zuschläge und/ oder Zulagen. Hier wird von Seiten des Verleihunternehmens häufig falsch gerechnet.


urd1d14me2  12.08.2012, 09:39
@Kleintier

Achtung: Zu zahlen ist nicht nur der Tariflohn, sondern auch – soweit sie angefallen wären – Zuschläge und/ oder Zulagen. Hier wird von Seiten des Verleihunternehmens häufig falsch gerechnet.>

So ist es! Vorallem wird es oft "bewusst" so gerechnet

Viel Glück beim prozeßzieren!





Eine vertraglich zugesicherte, regelmäßig in gleicher Höhe gezahlte Zusatzzahlung müsste (meiner Meinung nach) auch im Krankheitsfall bei der Berechnung hinzugezogen werden.

Wenn aber diese Zusatzzahlung von bestimmten erbrachten Leistungen abhängig ist, die ja im Krankheitsfall nicht erbracht werden können, gäbe es diesen "Zuschlag" folgerichtig nicht.

Erstmal wir kennen deinen Vertrag nicht und wir wissen, somit nicht auf welcher Grundlage du eine Zulage bekommst. Dies kann verschiedene Faktoren haben. 100ige Klärung bekommst nur, wenn du dich mit deiner Zeitarbeit in Verbindung setzt.