Kleinunternehmen mit Minijob?

3 Antworten

Ersteinmal müssen einige Begriffe geklärt werden.

Es gibt kein Kleingewerbe. Das kennt das Gewerberecht nicht. Es gibt nur Gewerbe und fertiog.

das was du wohl meinst ist die Kleinunternehmerreglung nach § 19 UstG und das ist eine steuerliche Angelegenheit und betrifft auch nur die Umsatz ( Mehrwehrt) Steuer.

Alle anderen Abgaben und Steuerarten bleiben von dieser Reglung unberührt.

dann was verstehtst du unter "Einnehmen"? deinen Umsdatz oder deinen Gewinn?

denn das sind 2 verschiedene Dinge.

Gewinn = Umsatz minus Btriebskosten.

So wie du das beschreibst, ist es weiterhin ein Hobby und kein Gewerbe, denn du liegst mit deinen 300€ ( ich gehe einmal davon aus, dass es dein Umsatz ist und nicht dein Gewinn) weit unter der Freigrenze von 435€ aus Selbstständigkeit ( wobei hier der Gewinn/Einkommen und nicht der Umsatz gemeint ist) , bei der du noch weiterhin in der kostenfreien Famileien mitversicherung bleiben kannst.

Der beste Tipp: Mache einen Beratungstermin bei der IHK, der ist kostenfrei. Da bekommst du alle benötigten Infos und noch Hinweise, an die du noch nicht gedacht hast.

Falls du ein Gewerbe anmelden musst!

  • Damit du dich nicht selber Krankenversichern musst, musst du unbedingt darauf achten, an einer bestimmten Stelle in der Gewerbeanmeldung ein Kreuz zu machen: "Wird die Tätigkeit vorerst im Nebenerwerb betrieben. "
  • Ev. will hin und wieder die Krankenkasse deines Mannes von dir wissen, wie viel Umsätze du im Jahr gemacht hast. Solange bleibst du aber Familienversichern.

Ich hoffe das hilft dir ein bisschen weiter. Den Rest erklärt dir die IHK. :)

Ggf. einfach noch mal hier nachfragen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Also Infos, Hinweise und viele, viele Tipps findest du in klicktipps.de unter "Eigenes Gewerbe gründen": https://www.klicktipps.de/gewerbe.php

Kleinunternehmen mit Minijob

Hi liebes zimtchen474, es gibt in D kein "Kleinunternehmen" - du meinst wohl die "Kleinunternehmer-Regelung"???

Ein "Gewerbe im Nebenerwerb" meldest du ganz einfach bei deiner Stadt im Ordnungs- oder Gewerbeamt an oder bei einer freiberuflichen Tätigkeit: Eine Freiberufliche Tätigkeit muss auch angemeldet werden. Dies geschieht aber nicht bei der Stadtverwaltung, sondern beim Finanzamt. Für diese "Anzeige der Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit" genügt ein formloser kurzer Brief ans FA.

Momentan bin ich über meinem Mann Familienversichert, da ich ja nur einen Minijob habe.

Bei der kostenlosen Familienversicherung über den Mann gelten die aktuellen Einkommensgrenzen von 435€ mtl. z.B. bei deinem Gewerbe/Freiberuf oder ein 450-Euro-Minijob.

Einfach mal googeln nach: Name der KK des Mannes, Leistungen, Familienversicherung

Viel Erfolg dabei wünscht dir siola55