Kann man trotz Psychotherapie verbeamtet werden?

7 Antworten

2.1.2008 Ja, man kann grundsätzlich verbeamtet werden, aber die Erkrankung darf erst während der Tätigkeit aufgetreten sein, also nicht schon vor der Anstellung generiert sein, d.h. Sie dürfen nicht schon vor der Anstellung schwerst!! erkrankt gewesen sein und dies bei der Anstellung bzw. beim Antrag auf Verbeamtung verschwiegen haben. Trotzdem und auch sowieso haben Sie noch die Möglichkeit, den behandelnden Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden, ein Gutachten vorzulegen und sich auf Antrag einer speziellen psychologischen evtl. psychiatrischen Untersuchung beim Amtsarzt zu unterziehen.

Dies bedeutet nicht, darf auch nicht, dass ihre Anstellung, die sie bereits haben, aufgelöst werden darf. Fragen Sie zusätzlich einen Fachmann im Personalrat und bei den Gewerkschaften (Referate: SOZIALES etc.).

Siehe auch die verschiedenen Urteile der Verwaltungsgerichte in den verschiedenen Bundesländern und in der obersten Instanz.

Siehe auch NJW (Neue Juristische Woche) etc. im Internet und den entsprechenden Referaten des für Sie zuständigen Ministeriums etc.

Ich habe grundsätzlich etwas gegen Verbeamtung. Ganz einfach, weil viel zu viele verbeamtet werden, wo es gar nicht nötig wäre.

Wenn dann auch noch jemand Beamter werden will, um für sein Leben ausgesorgt zu haben, weil er weiß, dass er krank ist (und viele psychologischen Probleme bestehen ein Leben lang), dann geht mir der Hut hoch. Wenn jeder so handeln würde, wäre der Staat von dauerkranken, nicht belastbaren Dauerpatienten geleitet. Wohin das führen würde, kann man sich vorstellen.

Ein ehemaliger Lehrer hat einem Schüler, der ständig krank und psychisch extrem sensibel war, geraten, er solle Beamter werden. In der freien Wirtschaft würde er es nie zu was bringen. Soviel zum Thema...

Ärzte und auch Psychotherapeuten haben eine Schweigepflicht. Überleg' mal, weswegen??? Sonst könnte ja jeder mit T-Shirt rumlaufen und jedem präsentieren, wo die Macken liegen. Vor einer Verbeamtung geht es üblicherweise zum Amtsarzt. Der ist dazu da, zu checken, was Sache ist - und zwar aktuell und nicht vor x Jahren. Interessiert ja wohl auch niemanden bei der Verbeamtung, wenn jemand 5 Jahre vorher 30 kg Übergewicht hatte und das heute nicht mehr so ist. Da es aber viele Menschen gibt - und Amtsärzte möchte ich da nicht ausnehmen - die sich mit Psycho-Krankheiten nicht wirklich fundiert auskennen, würde ich mich schön selber schützen ... Eine andere Sache sind Erkrankungen, in deren Rahmen es zu Straftaten kam. Wenn Du also Strafbestandseinträge im Führungszeugnis hast, wird es schwierig ...

Das stimmt eindeutig nicht. Eine Psychotherapie ist kein Makel oder gar eine geistige Behinderung, sondern eine segensreiche Möglichkeit, in seelisch schwierigen Momenten qualitativ hochwertige Unterstützung zu bekommen. Ein Beinbruch mit Krankenhausaufenthalt zur Heilung ist doch auch kein Grund, nicht ins Beamstenverhältnis übernommen zu werden.

ChristophRoth 
Fragesteller
 01.01.2008, 16:16

Das sehe ich genauso! Ist das denn auch so üblich, dass man nach einer Therapie die gleichen Chancen bekommt?

MacJohn  01.01.2008, 16:22
@ChristophRoth

Das lässt sich nicht eindeutig beantworten. Psychotherapie dient immer auch zur Stärkung der Kompetenzen des Selbst, und das wird sehr oft als Vorteil anerkannt. Aber es gibt natürlich auch Vorgesetzte, die keine Ahnung haben und das nicht anerkennen.

Das könnte für höhere Laufbahnen gar Grundvoraussetzung sein, so scheint es wenigstens !

Alexander50  01.01.2008, 17:00

grins*